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Abgeordnetenhaus von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist nach der Verfassung von Berlin das Landesparlament des Landes Berlin. Sitz des Abgeordnetenhauses ist seit 1993 das Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags, zuvor war es jahrzehntelang das Rathaus Schöneberg. Derzeitiger Präsident des Abgeordnetenhauses ist Ralf Wieland (SPD).
[Bearbeiten] WahlAbgeordnetenhauswahl 2011
(in %)[1]
%
30
20
10
0
28,3
23,3
17,6
11,7
8,9
2,1
1,8
1,5
4,7
Gewinne und Verluste
Im Vergleich zu 2006
%p
10
8
6
4
2
0
-2
-4
-6
-2,5
+2,0
+4,5
-1,7
+8,9
-0,5
-5,8
+0,7
-5,6
Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt. Es besteht aus mindestens 130 Abgeordneten, von denen 60 % direkt in ihren Wahlkreisen und 40 % indirekt über Landes- oder Bezirkslisten gewählt werden. Der Anteil über Listen gewählter Abgeordneter kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Die letzte Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin fand am 18. September 2011 statt. Dabei überschritten fünf Parteien die Sperrklausel von 5 Prozent der Wählerstimmen und zogen ins Abgeordnetenhaus ein. Aktuell haben die Parteien folgende Fraktionsstärken:
Das neue Abgeordnetenhaus hat sich am 27. Oktober 2011 konstituiert. Die nächste Wahl wird voraussichtlich 2016 stattfinden. Am 28. Januar 2012 [2] trat der CDU-Abgeordnete Dirk Stettner aus der CDU-Fraktion aus und ist nunmehr fraktionslos.[3] [Bearbeiten] AufgabenEine der drei wichtigsten Aufgaben ist die Gesetzgebung. Das Verfahren der Gesetzgebung ist in den Artikeln 59 bis 65 der Verfassung von Berlin (VvB) festgelegt. Danach ist das Verfahren in die einzelnen Schritte unterteilt:
Außerdem wählt das Abgeordnetenhaus
aber auch
Als dritte Aufgabe kontrolliert das AH die Regierung, den Berliner Senat. Hierzu stehen den Abgeordneten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung wie das Interpellationsrecht (Art. 45 in Verbindung mit 49 (1) VvB), welches, nach der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses, realisiert wird durch:
Außerdem steht den Abgeordneten das Zitationsrecht (Zitierrecht gemäß Art. 49 VvB), nach dem die Anwesenheit der Senatsmitglieder bei den Abgeordnetenhaussitzungen gefordert werden kann, zu. Auch das Recht auf Einsicht in alle Akten der Verwaltung nach Art. 45 (2) VvB zu nehmen ist eine Möglichkeit der Kontrolle. Ein starkes Instrument stellt ferner die Kontrolle des Haushaltes des kommenden Jahres (beziehungsweise der kommenden zwei Jahre nach den Regeln der Aufstellung des Doppelhaushaltes) über den Hauptausschuss dar. [Bearbeiten] ArbeitsweiseDie Plenarsitzungen finden alle 14 Tage donnerstags statt und werden vom Präsidenten einberufen. Jeweils zwei Tage zuvor, am Dienstag, verständigt sich der Ältestenrat auf die Tagesordnung. Die Plenarsitzung beginnt meist mit mündlichen Anfragen der Parlamentarier an den Senat. Danach folgen die spontane Fragestunde, die aktuelle Stunde zu einem vorher festgelegten Thema, Gesetzesberatungen, Große Anfragen, Berichte, Beschlussempfehlungen, Vorlagen und Anträge. Je nach Tagesordnung können die Sitzungen bis tief in die Nacht andauern, gelegentlich werden zwei Sitzungstage angesetzt. Die Plenarsitzungen können von bis zu 120 Besuchern und bis zu 58 Journalisten auf der Tribüne verfolgt werden, außerdem gibt es mehrere Kamerastandorte und Sprecherkabinen für die Fernsehübertragungen. Neben den Sitzungen im Plenum gibt es in dieser Legislaturperiode 22 Ausschüsse und Unterausschüsse, in denen ein großer Teil der fachlichen Detailarbeit geleistet wird. Dazu gehört auch der Sonderausschuss „Wasserverträge“, der am 1. Dezember 2011 gemäß Artikel 44 Abs. 1 und 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin eingesetzt wurde. Zu den bedeutendsten Ausschüssen gehören der Hauptausschuss, der für die Finanzen und den Landeshaushalt zuständig ist, der Innenausschuss, der sich um Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kümmert, sowie der Petitionsausschuss, an welchen die Bürgerinnen und Bürger sich mit ihren Anliegen wenden können. Offiziell handelt es sich beim Berliner Abgeordnetenhaus um ein Teilzeit- bzw. Feierabendparlament. Die Abgeordneten üben ihr Amt theoretisch in ihrer „Freizeit“ aus und gehen ansonsten einem anderweitigen Beruf nach. In der Praxis lässt die ernsthafte parlamentarische Arbeit aber so gut wie keinen Raum für eine sonstige berufliche oder unternehmerische Tätigkeit. [Bearbeiten] SitzDas Berliner Parlament befindet sich in der Niederkirchnerstraße Nr. 5 in unmittelbarer Nähe zum Potsdamer Platz. Gegenüber befindet sich der Martin-Gropius-Bau.
[Bearbeiten] Präsidenten
[Bearbeiten] Abgeordnete[Bearbeiten] Weblinks[Bearbeiten] Einzelnachweise
Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin
Liste der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung von Berlin (1. Wahlperiode) (1946–1948) | Liste der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung von Berlin (2. Wahlperiode) (1948–1950) | 1. Wahlperiode (1950–1954) | 2. Wahlperiode (1954–1958) | 3. Wahlperiode (1958–1963) | 4. Wahlperiode (1963–1967) | 5. Wahlperiode (1967–1971) | 6. Wahlperiode (1971–1975) | 7. Wahlperiode (1975–1979) | 8. Wahlperiode (1979–1981) | 9. Wahlperiode (1981–1985) | 10. Wahlperiode (1985–1989) | 11. Wahlperiode (1989–1990) | 12. Wahlperiode (1990–1995) | 13. Wahlperiode (1995–1999) | 14. Wahlperiode (1999–2001) | 15. Wahlperiode (2001–2006) | 16. Wahlperiode (2006–2011) | 17. Wahlperiode (seit 2011) 52.50798413.38157Koordinaten: 52° 30′ 28,7″ N, 13° 22′ 53,7″ O Quelle: Wikipedia. Aktualisiert: 05/19/12, 4:43 am |
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