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Bundesregierung (Deutschland)
Die deutsche Bundesregierung, auch Bundeskabinett genannt, besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und übt damit die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus.
[Bearbeiten] RegelungenVerfassungsrechtlich ist die Rolle der Bundesregierung in Teil VI in den Art. 62 bis 69 Grundgesetz (GG) geregelt, wodurch sie zu den Verfassungsorganen zählt. Art. 64 Abs. 2 GG schreibt vor, dass die Mitglieder der Bundesregierung bei der Amtsübernahme den Amtseid (gemäß Art. 56 GG) leisten. Ihre Arbeitsweise wird in der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) und in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt – so ist dort auch festgelegt, dass die Bundesregierung nur beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammengekommen sind. Die administrativen Geschäfte der Bundesregierung leitet der Bundeskanzler, der diese an den Chef des Bundeskanzleramtes delegiert. Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz (Kanzlerprinzip), das heißt er bestimmt die Grundzüge der Politik und ist dafür auch verantwortlich. Die Bundesminister leiten ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers eigenständig (Ressortprinzip). Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler. Sind zwei Bundesminister sich in einem Punkt uneinig, so entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip). Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der Bundesregierung mindestens zwei Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt“, ebenso wie eine „vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung“. Beamtete und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatsminister sind formalrechtlich keine Mitglieder der Bundesregierung, aber unterstützen diese bei ihren Aufgaben. Das Bundeskabinett tagt in der Regel jeden Mittwoch um 09:30 Uhr im Bundeskanzleramt. Das amtliche Bekanntmachungsmedium ist das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl). [Bearbeiten] ZusammensetzungDer Bundesregierung gehören im aktuellen Kabinett Merkel II nur Parteimitglieder von CDU/CSU und FDP an. Mit Ausnahme von Philipp Rösler sind alle Mitglieder der Bundesregierung gegenwärtig auch Mitglied des Deutschen Bundestages. [Bearbeiten] Vertretungsreihenfolge in der Bundesregierung§ 22 der Geschäftsordnung der Bundesregierung regelt die Vertretungsreihenfolge bei Sitzungen der Bundesregierung. Bei Abwesenheit des Bundeskanzlers übernimmt der Stellvertreter des Bundeskanzlers den Vorsitz in der Bundesregierung. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt derjenige Bundesminister den Vorsitz, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört. Gibt es mehrere Bundesminister, die zur gleichen Zeit Bundesminister geworden sind, so übernimmt der an Lebensjahren älteste den Vorsitz. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Bundeskanzler eine gesonderte Reihenfolge bestimmt. Davon ist zurzeit nichts bekannt. Daraus ergibt sich derzeit folgende Vertretungsreihenfolge:
Am 16. Mai 2012 erklärte die Bundeskanzlerin, dass sie dem Bundespräsidenten die Entlassung von Bundesminister Norbert Röttgen vorgeschlagen habe. Das Ende des Amtsverhältnisses tritt erst mit der Aushändigung der Entlassungsurkunde ein. Die Bundeskanzlerin teilte weiter mit, dass sie Peter Altmaier als Nachfolger vorschlagen wolle. Altmaier wird sodann am Ende der Rangfolge eingefügt, sofern die Bundeskanzlerin keine abweichende Entscheidung fällt. [Bearbeiten] Anteil der VolljuristenDie bevorzugte Anstellung von Volljuristen im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung (das sogenannte Juristenprivileg) findet sich auch in der Bundesregierung wieder. Bezogen auf den Beginn der Bundesregierung und inklusive des Bundeskanzlers betrug der Anteil der Juristen abgesehen von 1998–2002 immer mindestens 25 Prozent.[2]
[Bearbeiten] Tag der Offenen TürSeit 1999 findet jeden Sommer ein Tag der offenen Tür der Bundesregierung statt. An diesem Tag können das Bundeskanzleramt, Bundespresseamt und 14 Ministerien besichtigt werden. Ein Blick in Büros von Referenten und Ministern soll einen Eindruck vom Arbeitsalltag der Politiker vermitteln.[3] Im Oktober 2011 wurde ein eigener YouTube-Kanal für die Bundesregierung gestartet, mit dem jeden Tag dem Surfer die Tür zur Politik offen stehe, so der Regierungssprecher.[4] [Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Anmerkungen
[Bearbeiten] Einzelnachweise
Bundesregierungen der Bundesrepublik Deutschland
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