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Exzellenzinitiative
Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen ist ein 2005/06 erstmals ausgelobtes Förderprogramm in Deutschland. Sie ist aufgeteilt in die drei Förderlinien „Zukunftskonzepte“ (Entwicklung der Gesamtuniversität), „Exzellenzcluster“ (Förderung der Forschung eines Themenkomplexes) und „Graduiertenschule“ (Förderung von Doktoranden in einem breiten Wissenschaftsgebiet). Insgesamt wurden in bisher zwei Förderrunden neun Zukunftskonzepte, 37 Anträge auf Exzellenzcluster (2. Förderlinie) und 39 Anträge auf Graduiertenschulen (1. Förderlinie) bewilligt. Außeruniversitäre Forschungsorganisationen werden durch die Forschungs-Förderinitiative Pakt für Forschung und Innovation unterstützt.
[Bearbeiten] EntstehungUrsprünglich war es das Ziel, die Universitätslandschaft in Deutschland mit einem kräftigen Schub aus dem Geldsegen der Versteigerung der UMTS-Lizenzen in Höhe von ca. 1,9 Mrd. Euro über 4 Jahre verteilt (ca. 470 Millionen pro Jahr) nachhaltig zu verändern. Am 23. Juni 2005 wurde dann ein Kompromiss[1] geschlossen, der auch die Unterstützung von Forschung an kleineren oder stark diversifizierten Hochschulen ermöglicht. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat wurden mit der organisatorischen Abwicklung und der wissenschaftlichen Begutachtung bzw. Begleitung beauftragt. Die Exzellenzinitiative wird in einem mehrstufigen Antrags- und Begutachtungsverfahren in zwei Runden (1. Runde im Jahr 2005/2006; 2. Runde 2006/2007) durchgeführt. Vornehmlich internationale Gutachter bewerten die Qualität der eingereichten Antragsskizzen und geben Empfehlungen hinsichtlich der Förderfähigkeit ab. Die endgültige Entscheidung über die Aufforderung zur Antragsstellung und die Förderung trifft ein gemeinsames Gremium aus DFG und Wissenschaftsrat auf Basis der Gutachterempfehlungen. Die Exzellenzinitiative ist dabei als ein Wettbewerb von thematisch geschlossenen Forschungskonzepten zu sehen; sie wurde bewusst als solcher konzipiert. Die Lehre als solche, ihre Qualität und ihre unterschiedliche Ausprägung je nach Hochschule spielt in diesem Verfahren keine Rolle; dies lag in der Föderalismusreform begründet, die den Bereich Lehre den Ländern zuerkannte. Einzig in der Förderlinie Graduiertenschulen kommt der Lehre als spezifischem Element einer strukturierten Doktorandenausbildung eine gewisse Bedeutung zu, diese hat jedoch nicht den Stellenwert wie bei einem grundständigen Studiengang und ist in ihrer Ausrichtung nicht vergleichbar. [Bearbeiten] FörderlinienDie Exzellenzinitiative umfasst insgesamt drei Förderlinien: Graduiertenschule, Exzellenzcluster sowie Zukunftskonzepte. [Bearbeiten] GraduiertenschuleDie Förderlinie Graduiertenschulen dient der Ausbildung von Doktoranden in einem breiten Wissenschaftsgebiet unter exzellenter wissenschaftlicher Begleitung und hervorragenden Randbedingungen. Die Forschung der beteiligten Professoren tritt in den Hintergrund, während die Forschung der Doktoranden im Vordergrund steht. Für jede Graduiertenschule stehen pro Jahr ungefähr eine Million Euro zur Verfügung. [Bearbeiten] ExzellenzclusterDie Exzellenzcluster genannte Förderlinie der Exzellenzinitiative stellt die wissenschaftliche Forschung zu einem weitergefassten Themenkomplex an einem Standort in den Vordergrund und wird mit ca. 6,5 Mio. Euro pro Jahr gefördert. Es geht nicht darum, ein bestimmtes Teilgebiet eines Faches zu bearbeiten, sondern vielmehr 25 hervorragend ausgewiesene Wissenschaftler zu einem Thema von gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Relevanz zusammenzubringen, das gemeinsam bearbeitet wird. Dabei sind strukturelle Auswirkungen auf das organisatorische Gefüge einer Universität ausdrücklich gewollt. [Bearbeiten] ZukunftskonzepteDas Zukunftskonzept beschreibt die langfristige Entwicklung einer Universität in der Forschung. Es umfasst die Fokussierung auf bestimmte Themengebiete, die Zieldefinition für die gesamte Universität sowie die Beschreibung des Weges dorthin – also der strategischen Entwicklung. Eine erfolgreiche Bewerbung setzt die Einwerbung von mindestens einem Exzellenzcluster und einer Graduiertenschule voraus. Die neun für ihr Zukunftskonzept ausgezeichneten Hochschulen werden allgemein als „Eliteuniversitäten“ bezeichnet. [Bearbeiten] Erste Runde der Exzellenzinitiative[Bearbeiten] Termine
[Bearbeiten] ErgebnisAus den zehn Universitäten, die in der ersten Runde zur Antragsstellung für die Förderlinie „Zukunftskonzept“ aufgefordert wurden, wurden am 13. Oktober 2006 die LMU München, die TU München und die Universität Karlsruhe ausgewählt. Sie werden in den nächsten fünf Jahren mit insgesamt jeweils 21 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Voraussetzung waren positive Bewertungen von mindestens einem Exzellenzcluster und mindestens einer Graduiertenschule. Neben den Zukunftskonzepten wurden in den beiden anderen Förderlinien 18 weitere Universitäten jeweils in Millionenhöhe berücksichtigt. Alle geförderten Projekte werden im DFG-Videoportal zur Exzellenzinitiative in einem kurzen Filmportrait vorgestellt. [2] In den Medien wurde über einen Streit zwischen den Vertretern des Bundes und der Länder und dem Gremium aus DFG und Wissenschaftsrat berichtet. Die dabei anwesenden Politiker seien darüber unglücklich gewesen, dass sie in der endgültigen Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel keinen Einfluss nehmen konnten.[3] [Bearbeiten] Zukunftskonzepte
[Bearbeiten] GraduiertenschulenQuelle: Bundesbildungsministerium[4]
[Bearbeiten] Exzellenzcluster
[Bearbeiten] Zweite Runde der Exzellenzinitiative[Bearbeiten] Termine
Im Gegensatz zur ersten Runde der Exzellenzinitiative gab es diesmal eine Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftsrat, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und Politikern. Zunächst tagten der Wissenschaftsrat und die DFG alleine zusammen. Dabei wurden von den Universitäten, die einen Antrag für die dritte Förderlinie stellen sollten, die RWTH Aachen, die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und die Universität Konstanz als sichere Kandidaten für die Zukunftsförderungsrichtlinie ausgewählt. Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und die Freie Universität Berlin wurden dagegen als Wackelkandidaten eingestuft. Die Ruhr-Universität Bochum, die Humboldt-Universität Berlin und die Georg-August-Universität Göttingen sollten laut Ansicht der Wissenschaftler nicht in die dritte Förderlinie aufgenommen werden. Diese Einschätzung wurde daraufhin mit den Politikern diskutiert und die endgültige Liste gemeinsam erarbeitet – im Gegensatz zum Ablauf bei der ersten Runde der Exzellenzinitiative [5]. [Bearbeiten] ErgebnisAm 19. Oktober 2007 wurden die Ergebnisse dieser Runde bekanntgegeben[6]. Auch die geförderten Projekte der zweiten Runde werden im DFG-Videoportal mit einem kurzen Filmportrait vorgestellt. [2] [Bearbeiten] Zukunftskonzepte
[Bearbeiten] Graduiertenschulen[Bearbeiten] Exzellenzcluster[Bearbeiten] Dritte Runde der ExzellenzinitiativeAm 12. März 2010 veröffentlichten die DFG und der Wissenschaftsrat die Kriterien für die dritte Runde der Exzellenzinitiative. Bis zum 1. September 2010 konnten die deutsche Universitäten ihre neuen Antragsskizzen für die Exzellenzinitiative einreichen. Insgesamt nahmen 65 Universitäten dies wahr. Diese reichten 98 Voranträge auf Graduiertenschulen, 107 Anträge auf Exzellenzcluster und 22 Anträge für Zukunftskonzepte ein[7]. Am 2. März 2011 wurden unter diesen Bewerbungen 25 Antragsskizzen von 18 Universitäten für Graduiertenschulen, 27 Antragsskizzen von 24 Universitäten für Exzellenzcluster und sieben Antragsskizzen für das Zukunftskonzept aufgefordert bis 1. September 2011 Vollanträge einzureichen. Bereits in der ersten und zweiten Runde der Exzellenzinitiative genehmigte Projekte waren automatisch aufgerufen Fortsetzungsanträge zu stellen[8]. In der dritten Förderlinie, dem Zukunftskonzept wurden, neben den bereits in den ersten beiden Runden genehmigten Zukunftskonzepten, die Humboldt-Universität zu Berlin, Ruhr-Universität Bochum, Universität Bremen, Technische Universität Dresden, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Universität zu Köln und die Eberhard-Karls-Universität Tübingen ausgewählt[9]. Eine gemeinsame Kommission aus Vertretern der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Wissenschaftsrates der Bundesregierung werden bis Juni 2012 die Vollanträge bewerten. Die gemeinsame Kommission gibt Empfehlungen an den Bewilligungsausschuss weiter, dem neben den Mitgliedern der Kommission auch die für Wissenschaft zuständigen Minister des Bundes und der Länder angehören[8]. Der Ausschuss entscheidet, welche Anträge bis Ende 2017 mit insgesamt 2,7 Milliarden Euro gefördert werden. Die Mittel werden zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent von den Ländern bereitgestellt. Diese Entscheidung wird am 15. Juni 2012 verkündet.[10] [Bearbeiten] Andere Modelle[Bearbeiten] Die Sächsische ExzellenzinitiativeIm Freistaat Sachsen erhalten lediglich die Technische Universität Dresden für ein Graduiertenkolleg und einen Exzellenzcluster sowie die Universität Leipzig für ein Graduiertenkolleg Förderung aus der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern. Die Sächsische Regierung hat im März 2007 beschlossen, ihre vier Universitäten mit zusätzlichen 110 Millionen Euro bis 2013 aus Geldern des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung in der Spitzenforschung zu fördern. Dabei soll vor allem die Nano- und Mikroelektronik in der Forschung unterstützt werden. Die bisher bewilligten Anträge beziehen sich auf das Forschungsfeld Biotechnologien. [11] Vor allem in Dresden wird auf die enorme Forschungsförderung in konkurrierenden Regionen der Mikroelektronik wie Albany (New York) und Grenoble verwiesen. [12] [Bearbeiten] Literatur
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Einzelhinweise
Bei der Exzellenzinitiative mit ihren Zukunftskonzepten prämierte Universitäten
Quelle: Wikipedia. Aktualisiert: 05/22/12, 11:42 pm |
Bilder
Quelle: Flickr. Twitter
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Ähnliche Videos
Quelle: Youtube. Neueste Videos
Quelle: Youtube. |

































