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Fahrradstraße
Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrradstraße nicht mit der Radverkehrsanlage (Radweg) verwechselt wird, da bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Regelung große Unterschiede bestehen. Die genauen Regelungen variieren von Land zu Land.
[Bearbeiten] DeutschlandFahrräder sind die einzigen erlaubten Fahrzeuge in Fahrradstraßen.[1] Andere Fahrzeuge können mit Zusatzzeichen erlaubt werden,[1] „Anlieger frei“ kommt häufig vor. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h.[1] Radfahrer dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren[1], auch wenn dadurch anderer Verkehr behindert wird.[2] Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.[1] Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren,[3] Fußgänger[4] und Inline-Skater[5] müssen – wie in anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar. Durch das Zusatzzeichen „(Piktogramm Inlineskater) frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren auf der Fahrbahn zugelassen werden.[6] Rechtsgrundlage ist Nummer 23 zu Zeichen 244.1 in Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung[1]. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es zur Fahrradstraße: „I. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. II. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z.B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).“[7] Beispiele für Fahrradstraßen in Deutschland: Linienstraße (Berlin), Teile der Bergmannstraße, der Choriner Straße und der Prinzregentenstraße in Berlin-Wilmersdorf. [Bearbeiten] NiederlandeIn den Niederlanden sind Kraftfahrzeuge auf Fahrradstraßen erlaubt, aber Fahrradverkehr hat Vorrang. [Bearbeiten] ÖsterreichIn Österreich kommt derzeit (Februar 2011) der Begriff Fahrradstraße nicht in der StVO vor. Es gibt derzeit aber Bestrebungen, Fahrradstraßen in Wien einzuführen.[8] Für die 23. StVO-Novelle 2011 war die Einführung von Fahrradstraßen geplant, scheiterte trotz Befürwortung vom Städtebund jedoch am Widerstand der ÖVP.[9][10] [Bearbeiten] SchweizIn der Schweiz kommt derzeit (September 2009) der Begriff Fahrradstrasse (bzw. Velostrasse) nicht in der Verkehrsregelverordnung (VRV) vor. [Bearbeiten] Siehe auch[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Einzelnachweise
Quelle: Wikipedia. Aktualisiert: 05/22/12, 11:50 pm |
Bilder
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