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Fernbusverkehr in Deutschland
Der Fernbusverkehr in Deutschland ist gegliedert in einen nationalen und internationalen Verkehr. Internationale Fernbuslinien dürfen Fahrgäste zu innerdeutschen Zielen nicht befördern. Allerdings wurden mittlerweile einige nationale Linien über die deutschen Grenzen hinaus verlängert. Nationale Linien verbinden allgemein größere Städte untereinander oder auch mit touristischen Zielen. Zu unterscheiden ist hier zwischen Fern- und Regionalbuslinien; letztere können ebenfalls Städte miteinander verbinden, allerdings nur innerhalb einer Region (bzw. eines Verbundbereiches) oder als Verbindung zwischen Regionalbereichen. Ein Großteil der in Deutschland genehmigten Fernbuslinien sind Flughafenzubringer sowie die Linien von und nach Berlin.
[Bearbeiten] Internationaler VerkehrEs gibt von Deutschland aus Fernbuslinien in fast alle europäischen Länder. Bedingt durch die unterschiedliche Bedeutung des Schienenverkehrs in den einzelnen europäischen Ländern und daraus resultierend teilweise kaum ausgebaute internationale Zugverbindungen, bestehen im Angebot sehr große Unterschiede. Hauptziele sind Osteuropa (u.a. Polen, Baltikum) und Südeuropa (Spanien, Portugal). Durch die Deutsche Touring ist Deutschland in das europaweite Fernliniennetz der Eurolines eingebunden. Die Einbindung in das bis 2010 bestehenden Netz von EuroBusExpress erfolgte durch Gullivers Reisen. Neben einzelnen direkten Fernbusverbindungen diverser Busunternehmen, meist zwischen deutschen und europäischen Großstädten, unterhält auch Berlin Linien Bus ein vom ZOB Berlin ausgehendes europaweites Netz. Die Omnibusverkehr Franken GmbH (Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG) bietet seit August 2009 eine InterCity-Verbindung als Fernbus zwischen Nürnberg und Prag an. Diese Busse verkehren im 2-Stunden-Takt zwischen den Hauptbahnhöfen beider Städte über die Autobahn A 6. Die Fahrzeit beträgt etwa 3 Stunden und 45 Minuten. Die Busse sind reservierungspflichtig und können mit allen Fernverkehrs-Tickets der Deutschen Bahn genutzt werden. Den Unternehmen kann aufgrund von EU-Recht der internationale Verkehr nicht untersagt werden[1][2]. Für diese Linien besteht jedoch ein Beförderungsverbot auf innerdeutschen Strecken[3]. [Bearbeiten] Nationaler Verkehr[Bearbeiten] DefinitionEine eindeutige Definition für die Unterteilung in Fern- und Regionalverkehr etwa nach Kilometerentfernungen besteht nicht (vgl. dazu auch den Artikel Fernverkehr). Die Einteilung ist u.a. abhängig von der Landes- und Verbundstruktur. Führt eine Buslinie über entsprechende Grenzen hinaus, dann gilt diese als Fernlinie; eine Linie gleicher Länge innerhalb eines Verbundgebietes kann zum Regionalverkehr gehören. Verbundbereiche umfassen häufig Linienwege von 100km und teilweise auch mehrere Regionen (der RMV z. B. Wiesbaden, Marburg, Fulda); ein Landestarif für den „Nah“verkehr ermöglicht Entfernungen von 250 bis über 300km. Die vorhandene strikte Teilung in Fern-, Regional- und Nahverkehr ist rein organisatorisch begründet: Ein IC-Fernzug kann Aufgaben einer regionalen Erschließung übernehmen (beispielsweise Bonn–Düsseldorf), er ist jedoch organisatorisch dem Fernverkehr (DB Fernverkehr AG) zugeordnet und daher zu Landesnahverkehrstarifen ohne Ausnahmeregelungen nicht nutzbar. Regionalzüge verkehren über mehrere Regionen (u.a. von Aachen bis Minden zum NRW-Nahverkehrstarif ca. 310km weit), also keinesfalls nur als Regional- oder Nahverkehr. Ein Vergleich mit der Schweiz macht unterschiedliche Sichtweisen deutlich. Das Schweizer Eisenbahngesetz unterteilt ebenfalls in Fern- und Regionalverkehr. Der Fernverkehr ist jedoch definiert als Bindeglied zwischen Landesteilen und Regionen, während Regionalverkehr verkehrsträgerunabhängig die Grunderschließung der einzelnen Regionen übernimmt. Nach dieser Definition ist eine Verbindung Bielefeld–Köln in jedem Falle Fernverkehr, egal ob dazu Regional- oder spezielle Fernzüge genutzt werden. In Deutschland würde heute eine Buslinie Bielefeld–Hannover (110km) zum Fern-, eine Linie Bielefeld–Köln (200km) jedoch gegebenenfalls zum Regionalverkehr gehören. [Bearbeiten] Rechtliche SituationGrundlage der heutigen Gesetzgebung ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) aus den 1930er Jahren, dessen Inhalt zu einem großen Teil übernommen wurde. Demnach können neue Buslinien nicht genehmigt werden, wenn dieselbe Verkehrsleistung bereits durch andere Verkehrsmittel (Eisenbahn, bestehende Buslinien) in befriedigendem Umfang erbracht wird. Eine neu einzurichtende Buslinie muss zu einer wesentlichen Verbesserung des Verkehrsangebotes führen.[3] Dies ist u. a. dann gegeben, wenn die neue Buslinie
Ziel der Regelung ist die Wahrung der öffentlichen Verkehrsinteressen, insbesondere die Verhinderung einer Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Unternehmern untereinander oder mit den Eisenbahnen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine solche Konkurrenzsituation sich in der Regel negativ auf die Verkehrsbedienung einer Relation auswirkt und schützt daher die bereits vorhandenen Verkehrsmittel vor Wettbewerbern. Seit einigen Jahren steht diese Regelung aber vermehrt in der Kritik, da sie den Verbrauchern kostengünstige Fernbuslinien vorenthalte.[4][5] Zudem bevorzuge die Bestandsregelung einseitig die Deutsche Bahn AG, die derzeit nicht nur als größtes Fernzug- sondern auch als größtes Busunternehmen in Deutschland auftritt. Die Deutsche Bahn AG wiederum setzt sich vehement für die Beibehaltung der Regelung ein und argumentiert damit, dass sich bei Liberalisierung der Genehmigungsverfahren für Fernbuslinien bestimmte Fernzüge nicht mehr wirtschaftlich betreiben ließen. Diese müssten dann ausgedünnt oder eingestellt werden, was zu der befürchteten Verschlechterung der Verkehrsbedienung führen würde. Diese Befürchtungen halten einige Verkehrswissenschaftler wiederum für unbegründet, da ohnehin nur ein kleiner Teil der Fahrgäste die neuen Buslinien benutzen würde.[6] Zudem sei fraglich, ob bei Wegfall der Genehmigungsbeschränkungen überhaupt dauerhaft viele neue Fernbuslinien eingerichtet werden würden. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, den Busfernlinienverkehr zuzulassen und dazu §13 PBefG zu ändern.[7] Die zukünftige Entwicklung der Fernbusgesetzgebung wird nicht zuletzt von der bisher unbeantworteten Frage abhängen, inwieweit die bisherige deutsche Regelung mit EU-Recht vereinbar ist. [Bearbeiten] Bestehende VerbindungenFernbuslinien verbinden heute meistens die Zentren größerer Städte, die in Deutschland bereits durch die Eisenbahn gut miteinander vernetzt sind. Daher können Fernbusse praktisch nicht zu einer Verbesserung der Verkehrsbedienung im Sinne des PBefG beitragen, was die Neueinrichtung solcher Linien auf wenige Ausnahmen beschränkt (z. B. Nachtfahrten). Daher sind Fernbuslinien fast nur auf Korridoren anzutreffen, auf denen keine oder nur eine schlechte Eisenbahnverbindung besteht. Für Fernbuslinien von/nach Berlin, die zu Zeiten der Deutschen Teilung aufgrund der damals beschränkten Eisenbahnverbindungen entstanden sind, besteht eine Ausnahmeregelung. Diese Linien der Berlin Linien Bus GmbH dürfen bis heute ohne Einschränkungen weiter betrieben und auch ausgebaut werden. [Bearbeiten] Geschichte[Bearbeiten] Fernbusse in der BundesrepublikNationale Fernbuslinien haben sich aus dem Überlandbusverkehr entwickelt. Als Fernlinien wurden in den 1930er Jahren Buslinien bezeichnet, die über Stadtgrenzen hinaus Regionen und größere Städte miteinander verbanden. Dabei waren die heutigen Regionalbusse eingeschlossen; es gab keine Unterteilung in Fern- und Regionalverkehr. Auch viele Ausflugslinien, beispielsweise von Bielefeld über damals noch selbstständige Landgemeinden nach Oerlinghausen, wurden von den örtlichen Verkehrsbetrieben als „Fernlinien“ bezeichnet. Die ersten Fernlinen im Berliner Raum wurden 1907 von der Großen Berliner Motoromnibus-Gesellschaft und wenig später von der ABOAG eingerichtet. Es waren Ausflugslinien von Berlin oder seinen Vororten ins damalige Umland wie Nollendorfplatz – Paulsborn oder Bahnhof Wannsee – Machnower Schleuse. Ab 1927 wurden die ABOAG-Linien − wegen des im Liniennummernschild geführten Dreiecks − als „Dreieckslinien“ bezeichnet und Fernausflugslinien in für damalige Verhältnisse relativ weit entfernte Ziele wie Rheinsberg und Kloster Lehnin betrieben. Nach der Fusion zur BVG wurden dies fortgeführt. Bedient wurden weiter Ziele im Umland auf Strecken wie Vinetastraße – Summt und Turmstraße – Teltow. Durch die Deutsche Teilung konnte die BVG (West) nur noch Ausflugsziele innerhalb West-Berlins bedienen, während die VEB Kombinat Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) weiter Ziele im Umland anfuhr. Dabei wurde getrennt in Ausflugslinien wie Vinetastraße – Zühlsdorf und tendenziell längere Ausflugsfernlinien wie Antonplatz – Tiefensee (Gamengrund) und S-Bahnhof Stalinallee (später ab Puschkinallee) – Bad Saarow. Die längste Linie war Pankow, Kirche – Schildow – Hohen Neuendorf – Marwitz – Kremmen – Beetz-Sommerfeld. Nach der Wiedervereinigung wurden 1992 sämtliche Linien ersatzlos eingestellt. Nach heutigem Verständnis waren alle Berliner „Dreieckslinien“ Regionalverkehr, der jedoch nur zu bestimmten Zeiten angeboten wurden (Jahreszeit/Wetter). Bedingt durch die historischen Umstände (Bildung von Groß-Berlin erst 1920, geteilte Stadt 1945−1990) und dem Selbstverständnis der damaligen Betreiber handelte es sich jedoch um Fernbuslinien [8][9][10]. Im Zuge des Umbaus der Überlandbusnetze ca. in den 1980er Jahren bzw. durch die „Regionalisierung“ (getrennte Zuständigkeiten für den Bus- und Schienenverkehr, Organisation des Busverkehrs durch Landkreise bzw. Kommunen) entstand eine strikte Trennung zwischen Fern- (Fernbus) und Regionalverkehr (Regionalbus). Damit verschwanden viele bisherige Fernlinien. Beispielsweise verkehrten ehemals Busse als Schienenergänzung bzw. Ersatz parallel zur Eisenbahn (u.a. Bielefeld–Bad Rothenfelde–Osnabrück) oder verbanden größere Städte über ländliche Nebenstrecken miteinander (u.a. Bielefeld–Bad Rothenfelde–Münster). Als Folge der Gliederung der Regionen in Verbundgebiete erfolgte eine Brechung dieser Verbindungen (im Raum Bielefeld–Osnabrück–Münster entstanden drei Verkehrsgemeinschaften/Verbünde). Ziel war gleichzeitig auch eine Lenkung der Fahrgastströme: Parallelverkehre zur Schiene sollten abgebaut, der Busverkehr eine Zuführungs- und Ergänzungsfunktion erhalten. Viele Fernlinien aus der Zeit der Deutschen Teilung, wie z. B. Tübingen–Lindau wurden in den letzten 15 Jahren aufgegeben. Noch bediente Strecken wie z. B. Stuttgart–Isny sind heute regionalisiert. Die meisten Linien wurden von der ehemaligen Deutschen Bundesbahn sowie der damaligen Kraftpost betrieben. Auch die sog. „Europabuslinien“ der Deutschen Touring wurden aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben. In den meisten Fällen waren erforderliche Änderungen der Konzessionen gemäß den Richtlinien der EU nicht mehr möglich. Ein Interregio-Bus genanntes Produkt verband in den 1980/90er-Jahren Heilbronn und Würzburg. [Bearbeiten] Fernbusse in der DDRIn der DDR gab es keine wirkliche Unterscheidung zwischen Regional- und Fernbusverkehr. Im Überlandverkehr wurden sowohl Linienbusse als auch Reisebusse (meist von Ikarus) eingesetzt. Die meisten Fernbuslinien waren Verbindungen von Mittelstädten mit Großstädten. Anders als der normale Regionalverkehr der regionalen VEB Kraftverkehr, der maximal bis in die nächstgelegene Stadt im Bereich des angrenzenden Kraftverkehrsbetriebs reichte, kreuzten diese Linien z. T. die Bereiche gleich mehrerer Kraftverkehrsbetriebe, fuhren deutlich seltener und nutzen oftmals auf Teilstrecken die Autobahn. Beispielsweise verbanden zwei Linien Neuruppin mit Ost-Berlin (damals „Berlin - Hauptstadt der DDR“) auf den Relationen Neuruppin – Fehrbellin – Königshorst – Nauen und Neuruppin – Fehrbellin – Kremmen – Birkenwerder (Anschluss an die Berliner S-Bahn). Nach der Wende wurde der Endpunkt dieser Linie nach Berlin Jannowitzbrücke verlegt und die Strecke bereits ab Fehrbellin (vorher ab Kremmen) auf die Autobahn verschwenkt. Dabei wurden jedoch weiterhin die alten Busse verwendet. Auch internationaler Verkehr wurde vereinzelt durchgeführt, der sich aufgrund der damaligen politischen Verhältnisse aber auf nur wenige Länder erstreckte. So betrieb der VEB Kraftverkehr Karl-Marx-Stadt (nach der Wende Kraftverkehr AG Chemnitz) auf der Strecke Karl-Marx-Stadt – Karlovy Vary Fernbusverkehr. Die Linie wird bis heute durch die aus einer Abspaltung hervorgegangene Autobus GmbH Sachsen betrieben. Nach der Wiedervereinigung wurden die meisten Strecken komplett eingestellt, die verbliebenen wurden regionalisiert. So wird die Strecke Neuruppin – Nauen heute von drei Regionallinien (jeweils auf Teilstrecken) bedient, was mehrfaches Umsteigen mit langen Übergängen und keine abendliche Bedienung mehr bedeutet. [Bearbeiten] Aktuelle Liste innerdeutscher FernbuslinienHinweis: Die Liste beinhaltet nur innerdeutsche Fernbuslinien. Internationale Strecken wurden nur aufgenommen, wenn eine innerdeutsche Bedienung stattfindet. Auf den meisten Strecken ist eine Mitfahrt auf Teilstrecken (z. B. innerbayrisch) möglich. Die hier angegebenen Strecken sind auf dem Stand von Dezember 2009. [Bearbeiten] StädteverbindungenDie Einteilung nach Bundesländern richtet sich nach dem Ausgangspunkt der Linie, entsprechend den Angaben des Betreibers. [Bearbeiten] Bayern
[Bearbeiten] Berlin
[Bearbeiten] Bremen
[Bearbeiten] Hamburg
[Bearbeiten] Hessen
[Bearbeiten] Niedersachsen
[Bearbeiten] Sachsen
[Bearbeiten] Schleswig-Holstein
[Bearbeiten] Thüringen
[Bearbeiten] FlughafenzubringerFür die Bedienung von Flughäfen mit, zumindest auf bestimmten Relationen, schlechter Anbindung an den ÖPNV werden auch in Deutschland Bus-Konzessionen vergeben. [Bearbeiten] Flughafen in Bayern
[Bearbeiten] Flughafen in Baden-Württemberg
[Bearbeiten] Flughafen in Bremensiehe auch Städteverbindungen ab Bremen [24]
[Bearbeiten] Flughafen in Hamburg
[Bearbeiten] Flughafen in Hessen
[Bearbeiten] Flughafen in Nordrhein-Westfalen
[Bearbeiten] Flughafen in Rheinland-Pfalz[11][30][31][32][33][34][35][36]
[Bearbeiten] Flughafen in Schleswig-Holstein
[Bearbeiten] Flughafen in Thüringen
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Siehe auch[Bearbeiten] Einzelnachweise
Quelle: Wikipedia. Aktualisiert: 05/23/12, 12:08 am |
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