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Habsburgermonarchie
Wappen von Österreich, 1512[1]
Habsburgermonarchie (auch Habsburger bzw. Habsburgische Monarchie, Habsburgisches Reich oder Habsburgerreich) war und ist die inoffizielle Bezeichnung für die europäischen Herrschaftsgebiete der Dynastie Habsburg bzw. Habsburg-Lothringen in der Neuzeit bis 1918. Der Begriff Habsburgermonarchie schloss anfangs in der Regel die Länder der spanischen Krone ein, die die Habsburger im frühen 16. Jahrhundert (bis zu Karl V.) beherrschten, nicht mehr aber nach der Trennung in die österreichische und die spanische Linie im späteren 16. und 17. Jahrhundert. Das habsburgische Länderkonglomerat der österreichischen (ab Ferdinand I.) und der innerösterreichischen Linie (Regenten ab Ferdinand II.) sowie des Hauses Habsburg-Lothringen (nach Maria Theresia) wird auch als österreichische Monarchie (Monarchia Austriaca) oder Donaumonarchie bezeichnet. Mit der aus eigener Macht von Franz I. 1804 erklärten Kaiserwürde entstand das österreichische Kaiserreich, das Kaisertum Österreich. Von ihm wurde 1867 das Königreich Ungarn abgespalten, aber im Rahmen der Österreichisch-Ungarische Monarchie genannten Realunion weiterhin regiert.
[Bearbeiten] ÜbersichtDie Wurzeln der Habsburgermonarchie datieren in die Jahre 1276–1278, als Rudolf IV. Graf von Habsburg, der schon 1273 als Rudolf I. römisch-deutscher König geworden war, auch zuerst Herzog von Kärnten und Krain und dann von Österreich und der Steiermark wurde, und damit das Erbe der Babenberger antrat (Herzog- dann Erzherzogtum Österreich). Seit diesem Datum regierten die Habsburger mit nur kurzen kriegerischen Unterbrechungen ihre Hausmacht in Zentraleuropa. Seit Rudolf Kaše (als Graf der VI., als König I.) 1307 waren Habsburger Könige in Böhmen, seit Albrecht (als Graf der V., als Kaiser I.) 1437 Könige in Ungarn, endgültig in Personalunion regierten sie diese Länder seit Ferdinand I. 1526/1527. Damit gehörte die Habsburgische Monarchie – im Westen Teil des Heiligen Römischen Reiches, im Osten außerhalb des Reiches – seit dem Spätmittelalter zu den Großmächten Europas. Mit Maximilian I., dem letzten Ritter, bildet sich mit seiner Hochzeit und Amtsantritt als Herzog von Burgund 1477 das Haus Österreich-Burgund, ab dieser Zeit etwa spricht man von der Habsburgermonarchie im eigentlichen Sinne. Die ursprüngliche habsburgische Universalmonarchie teilte sich am Höhepunkt der Ausdehnung der dynastischen Besitzungen und Regentschaften 1556, mit Maximilians Enkel, Kaiser Karl V. (als König in Spanien der I.) in eine österreichische und eine spanische Linie.[2] Ein „Geburtsdatum“ der (Österreichischen) Habsburgermonarchie kann auch mit dem Wormser Teilungsvertrag 28. April 1521 bzw. dem folgenden Brüsseler Vertrag 7. Februar 1522 gegeben werden,[3] der Übergabe der Österreichischen Lande von Karl (als Kaiser V.) an seinen Bruder Ferdinand I. regelt, und die von den Spanischen getrennte Erbfolge der Österreichischen Linie (Hausordnung vom 25. Februar 1554), wenn auch die gegenseitigen vorrangigen Erbansprüche im Falle des Erlöschens aufrecht blieben.[4] Die Spanische Linie starb denn auch im November 1700 aus. Frankreich, der große Widersacher der Habsburger dieser Ära (Habsburgisch-Französischer Gegensatz), wusste es zu verhindern, von den Habsburgern neuerlich eingekreist zu werden: Diese erhielten daher nur einen kleinen Teil der Erbschaft ihrer spanischen Verwandten (Spanischer Erbfolgekrieg). 1740 starben die österreichischen Habsburger im Mannesstamm aus. Auf Grund der Pragmatischen Sanktion übernahm Maria Theresia von Österreich die sonst nur Männern vorbehaltenen Herrscherrechte und gründete mit ihrem Gatten das nachfolgende Herrscherhaus Habsburg-Lothringen. Es wurde zwar im Österreichischen Erbfolgekrieg angefochten, die Monarchie ging aus dem Krieg aber konsolidiert hervor. Maria Theresias Sohn, der Reformer Joseph II., strebte danach, die Habsburgermonarchie zu einem einheitlichen Staat mit deutscher Amtssprache zu entwickeln, scheiterte damit aber vor allem in Ungarn. Durch die 1804, während der Napoleonischen Kriege erfolgte Konstituierung der dem Haus Habsburg-Lothringen verbliebenen Länder als Kaisertum Österreich, eine Reaktion auf die Selbstkrönung Napoleons I. wenige Monate zuvor, wurde die Habsburgermonarchie, schon seit Maria Theresia zentral von Wien aus verwaltet, auch offiziell zum selbstständigen Staat; das Heilige Römische Reich wurde 1806 für nicht mehr bestehend erklärt. Das Kaisertum Österreich blieb bis zum Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn von 1867, als Österreich-Ungarn als Doppelmonarchie durch die Realunion der zwei Staaten definiert wurde, ein einheitlicher Staat. Einheitlich blieben in der Folge bis 1918 obligatorisch der Monarch, die Außenpolitik, Heer und Kriegsmarine sowie fakultativ vereinbarte Wirtschaftsstandards wie die gemeinsame Kronenwährung. Auf Grund ihrer Größe, ihrer Bevölkerungszahl und des Geltungsanspruchs ihrer Dynastie war die Habsburgermonarchie einer der wichtigsten Staaten Europas (der Pentarchie). In wechselnden Allianzen kämpfte sie in den meisten europäischen Kriegen mit. Als sich im 19. Jahrhundert der Nationalismus als mächtige Staatsidee in Europa etablierte, verlor der österreichisch(-ungarische) Gesamtstaat sukzessive an Einfluss und hatte auf Grund seiner Multinationalität als Vielvölkerstaat immer größere Probleme in der Innenpolitik. Sie führten am Ende des verlorenen Ersten Weltkriegs zur Auflösung der Habsburgermonarchie.
[Bearbeiten] BesonderheitenDie Habsburgermonarchie unterschied sich grundlegend von anderen Herrschaftsgebieten und Gesellschaften Europas. Westeuropäische Historiker stuften die Monarchie als politische Anomalie ein, deren strukturelle Schwäche dazu führte, dass sie sich ständig in einem Zustand der Krise und des drohenden Verfalls befand.[5] Der Verlauf der Geschichte der Habsburgermonarchie wurde im Wesentlichen durch fünf Merkmale bestimmt:
Monarchien wie Großbritannien, Frankreich oder Spanien konnten ihre Länder (zumindest vorübergehend) zu Nationalstaaten entwickeln, die auf eine gewisse Kontinuität als geografische Einheit zurückgeführt werden konnten; eine Einheit, die einen grundlegenden Grad an ökonomischer, kultureller und sprachlicher Homogenität förderte. (Die separatistischen Bewegungen des 20. und des 21. Jahrhunderts in Schottland, im Baskenland und in Katalonien zeigen, dass solche Entwicklungen nicht endgültig sein müssen.) Im Kontrast dazu verfolgten die Habsburger eine auf Erweiterung angelegte Heirats- und Erbschaftspolitik, um unter ihrer Herrschaft auch völlig unterschiedliche Länder zu versammeln. Die Monarchie war bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts in hohem Maße dezentral organisiert. Jedes einzelne Königreich, Herzogtum, Fürstentum, jede Grafschaft, die unter Habsburgs Herrschaft gelangte, behielt die eigene Landesregierung, die fast unabhängig von Wien aus operierte. Die Stände des Landes hatten die Macht und das Recht, über die Forderungen des Landesfürsten zu verhandeln. Die Interessen der Stände und der Adeligen erhielten oft Vorrang vor denen des Landesfürsten; andernfalls musste er die für ihn positive Entscheidung oft mit Kompromissen, Privilegien oder anderen Zugeständnissen erkaufen. Im Gegensatz zu vielen anderen Monarchien im frühneuzeitlichen Europa versuchten die habsburgischen Herrscher zumeist, mit Adel und Klerus Konsens herzustellen, oft zu Lasten der Bürger in den Städten und der Untertanen der ländlichen Grundherrschaften, die beinahe völlig aus der Landespolitik ausgeschlossen waren. [Bearbeiten] Gesamtstaatliche InstitutionenFerdinand I. richtete während seiner Regierung (1521–1564) verschiedene Staatsorgane ein, um die Leitung der Monarchie zu verbessern:
Unter Ferdinands Nachfolgern wurden diese Behörden kaum modernisiert:
Unter Maria Theresia und ihren Nachfolgern wurde das Behördenwesen gründlich reformiert. Die meisten Reformen blieben aber auf die österreichischen Erblande einschließlich der Länder der Böhmischen Krone beschränkt und umfassten Ungarn nicht:
[Bearbeiten] Habsburgische Länder
[Bearbeiten] Stammlande der HabsburgerDie eigentlichen Stammlande der Habsburger, wie sie seit dem mutmaßlichen Gründer der Habsburg, Radbot Graf im Klettgau, im 11. Jahrhundert historisch fassbar sind, sind Besitzungen in der heutigen Schweiz und im Elsass. Schon Rudolf von Habsburg, der erste habsburgische Deutsche König, herrscht über Gebiete zwischen Vogesen, Schwarzwald und Vierwaldstättersee. Zu diesen Besitzungen tritt, als die Habsburger die Babenberger beerben, der heute österreichische Raum.[6] Um 1385 gehören zu den wichtigen Besitzungen der Stammlande die Landgrafschaften, Herrschaften und Vogteien Sundgau, Breisgau, Rheinfelden, Kyburg, Thurgau, Nellenburg, Baden, Lenzburg, Willisau, Rothenburg, Wolhusen, Rapperswil, Gaster, Glarus, Feldkirch, und Freiburg im Üechtland.[7] In dieser Zeit gehen die Stammlande an die Alte Eidgenossenschaft verlustig, die Reste werden unter dem Territorium Vorderösterreich zusammengefasst. Von den Stammlanden halten sich nur Laufenburg und Rheinfelden bis 1805, Tarasp bis 1807,[6] und in Reminiszenz die Titel Gefürsteter Graf von Habsburg und Kyburg im Großen Titel des Kaisers bis 1918. Später, als diese Besitzungen im Westen weitgehend verloren waren und der Begriff Erblande sich auf die ungarischen Länder und böhmischen Kronländer ausgedehnt hatte, fasste man unter Stammlande die noch aus der Babenbergerzeit übernommenen und in den frühen Jahren der Dynastie erworbenen Herrschaften, das „alte“ Erzherzogtum Österreich (als Titel) und seine herzoglichen, gräflichen und sonstigen Nebenländer, zusammen.
[Bearbeiten] Habsburgische ErblandeMit dem Begriff Habsburgische Erblande werden die von den Habsburgern beherrschten Territorien bezeichnet, in denen das Haus Österreich den erblichen Fürsten stellte und die schon längere Zeit im Besitz der Dynastie waren. Der Inhalt dieses Begriffs hat sich mit der Zeit gewandelt. Er dient auch als Abgrenzung zum Heiligen Römischen Reich, als dessen König oder Kaiser ab 1273 mehrmals und ab 1438 in fast durchgehender Folge Habsburger Fürsten gewählt wurden. Nach Aufhebung der ständischen Verfassung im Königreich Böhmen (Verneuerte Landesordnung 1627) wurde dieses wie seine Nebenländer Mähren und Schlesien ebenso als erblich erklärt, wie dies nach der Pragmatischen Sanktion von 1713 auch mit dem Königreich Ungarn geschah, womit sich die Habsburgermonarchie in einem frühen staatlichen Sinne als Einheit ausbildet. Obwohl die Bevölkerung der ursprünglichen Erblande großteils aus Deutschen bestand und die Habsburger diese Gebiete für Jahrhunderte regierten, entstand neben der deutschen Identität ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts innerhalb eines gemeinsamen Deutschlands sukzessive auch ein verstärktes, dynastisch orientiertes Österreichbewusstsein. Die Landtage hatten ein großes Maß an Autonomie gegenüber den habsburgischen Herrschern, die sich zuallererst als deutsche Fürsten sahen. Die von Maximilian I. durch Heirat mit der Herzogin Maria von Burgund und deren Tod 1482 zum Haus Habsburg gekommenen burgundischen Territorien (Besitzungen im Rheingebiet, vor allem die Niederlande) wurden indes nie zu den Habsburgischen Erblanden gerechnet und kamen an die Spanischen Habsburger. Für die später in die Monarchie eingegliederten Territorien, z. B. Galizien, Bukowina und Dalmatien, wurde der Begriff ebenfalls nicht verwendet. [Bearbeiten] Erzherzogtum Österreich und seine Nebenländer und GebieteIm 15. Jahrhundert gehörten Niederösterreich (heutiges Niederösterreich, Oberösterreich), Innerösterreich (heutiges Steiermark und Kärnten, historisches Krain, um 1500 zählte man auch die Grafschaft Görz zu den Erblanden), Oberösterreich (historisches Tirol und heutiges Vorarlberg) sowie Vorderösterreich (ehem. Vorlande, verbliebene Stammlande und neuerworbene Besitzungen in der heutigen Schweiz, Bayern, Baden) dazu.[8]
(1) Österreichisch-ungarische Länder, Hugo Ströhl um 1890,[9] ausgenommen Vorderösterreich 1512[1] und Küstenland um 1860.
[Bearbeiten] Länder der Böhmischen KroneDie Länder der Böhmischen Krone (tschechisch: Země koruny české) umfassten Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien (alle drei heute Tschechien) sowie bis 1635 zwei dann an Sachsen abgetretene Markgrafschaften (die beiden Lausitzen) und andere Nebenländer. Die Böhmischen Länder waren formal in einer Personalunion verbunden, der König von Böhmen war zugleich Herzog von Schlesien und Markgraf von Mähren. Die anderen Länder waren in Böhmen inkorporiert und Titularansprüche. An Habsburg kam die Böhmische Krone, vorher beim Haus Jagiełło, nach der Schlacht bei Mohács (1526) gegen die Osmanen, als die Stände Ferdinand I., den Bruder Kaiser Karls V., zum böhmischen König erkoren. 1627 wurde durch Ferdinand II. die Verneuerte Landesordnung erlassen, worin die Böhmische Krone als erblich erklärt wurde. Dadurch wurden die böhmischen Länder zu den habsburgischen Erblanden gezählt, sowohl von den Habsburgern selbst als auch vom böhmischen Adel, und ein langsamer Prozess der Integration mit den österreichischen Erblanden wurde in Gang gesetzt. Vom Ausgleich 1867 an wurde für die im Kaisertum verbliebenen Länder der Begriff Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder verwendet (Cisleithanien). Schon seit 1848 hatten sich, speziell in Böhmen, tschechische Abspaltungstendenzen gezeigt; ein österreichisch-tschechischer Ausgleich ähnlich dem Ausgleich mit Ungarn kam aber nicht zustande, da die große deutsche Minderheit in den böhmischen Ländern es ablehnte, unter tschechische Herrschaft zu geraten, und lieber von Wien aus regiert werden wollte. In Mähren kam es 1905 zu einem ausgewogenen Mährischen Ausgleich (hier bildeten die Deutschen 40 % der Bevölkerung); in Böhmen herrschte aber statt Kooperation der Nationalitäten Konfrontation: Nach deren Eskalation wurde der böhmische Landtag 1913 aufgelöst. Im Ersten Weltkrieg sah die k.k. Regierung 1915 die Chance, den Ausdruck Österreichische Länder für ganz Cisleithanien einzuführen; parlamentarische Opposition der Tschechen war nicht zu befürchten, da der Reichsrat seit 1914 vertagt war.
[Bearbeiten] Länder der Ungarischen KroneDie Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone (Ungarisch: Szent István Koronájának Országai, Kroatisch:Zemlje krune Svetog Stjepana, Slowakisch: Krajiny Svätoštefanskej koruny) lagen in den heutigen Ländern Ungarn, Slowakei, Rumänien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Österreich. Im Gegensatz zu den anderen Teilen der Habsburgermonarchie lagen diese Länder bzw. Landesteile außerhalb des Heiligen Römischen Reichs. Der ungarische Landtag bestand größtenteils aus magyarischen Adeligen und hatte das Recht, den König zu wählen. Auch ein vereinigter Landtag des Königreichs Slawoniens und des Königreichs Kroatien hatte dieses Recht, unabhängig von der Auswahl Ungarns. 1687, während des Großen Türkischen Kriegs, erklärte der ungarische Landtag die Heilige Ungarische Stephanskrone für erblich. Als Gegenleistung mussten die Habsburger dem ungarischen Adel erhebliche Konzessionen zugestehen: Der Landtag musste regelmäßig einberufen werden, Ungarn durfte sich teilweise selbst regieren und die Adeligen wurden von der Steuerpflicht befreit. Dadurch erhielt Ungarn einen besonderen Rang innerhalb der Habsburgermonarchie, den es bis 1867 zumeist bewahren konnte. 1867 fand der österreichisch-ungarische Ausgleich statt, mit dem Ungarn 1867–1918 zur vollen inneren Selbstständigkeit gelangte. Seit damals spricht man von Transleithanien.
[Bearbeiten] Weitere LänderNeben den Gebieten, die die Habsburger nach dem Tod von Ludwig II. erbten, wurden zwischen 1526 und 1804 auch andere Gebiete der Habsburgermonarchie angeschlossen. Einige wurden vom Osmanischen Reich erobert, andere wurden nach dem Aussterben der Spanischen Habsburger erlangt. Galizien kam durch die Polnischen Teilungen an das Haus Österreich. Das Großherzogtum Toskana, das Herzogtum Parma und das Herzogtum Modena wurden zeitweise von Habsburgern (als Sekundogenituren) regiert, bildeten aber keinen Teil ihrer zumeist von Wien aus regierten Monarchie.
[Bearbeiten] Siehe auch[Bearbeiten] Literatur
(Siehe auch Literatur im Artikel „Habsburg“) [Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Einzelnachweise
Quelle: Wikipedia. Aktualisiert: 05/23/12, 3:25 pm |
Bilder
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