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Parteispende
Als Parteispenden werden Spenden an politische Parteien bezeichnet. Die Einnahmen aus den Parteispenden bilden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Zuschüssen die Grundlage der Parteienfinanzierung.
[Bearbeiten] DeutschlandIn Deutschland finanzieren sich die Parteien zu etwa 15 Prozent[1] durch Parteispenden. Sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien bekommen für Spendeneinnahmen zudem noch einen staatlichen Zuschuss ausgezahlt. [Bearbeiten] VeröffentlichungspflichtDas Parteispendengesetz wurde am 1. Juli 2002 wesentlich geändert. Seither müssen Parteispenden von über 50.000 Euro unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt und anschließend veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt durch den Bundestag als Drucksache und auf der Homepage des Bundestags[2]. Parteispenden über 10.000 Euro müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Die Rechenschaftsberichte der Parteien erscheinen etwa eineinhalb Jahre nach Ende des betreffenden Jahres. Die Spenden über 10.000 Euro (aber unter 50.000 Euro) im Wahlkampfjahr 2005 wurden z. B. erst im Sommer 2007 bekannt. [Bearbeiten] VeröffentlichungspraxisBundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wies am 28. Januar 2010 die Parlamentsverwaltung an, Großspenden von mehr als 50.000 Euro sofort schriftlich oder im Internet[3] zu veröffentlichen. Bisher wurden sie in Sammelübersichten im Vier-Wochen-Rhythmus publik gemacht. Parteien zeigen Großspenden „in der Regel einen Tag nach Eingang beim Präsidenten des Bundestages an“.[4] [Bearbeiten] Unzulässige SpendenGemäß § 25 Absatz 2 Parteiengesetz dürfen die politischen Parteien keine Spenden annehmen[5]:
[Bearbeiten] Steuerliche AbsetzbarkeitFür Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. 50% des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Aufgrund von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die effektive Steuerersparnis etwas mehr als die Hälfte der Spendensumme, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. So erhält ein Steuerpflichtiger mit einem Kirchensteuersatz von 9% bei dem aktuellen Solidaritätszuschlag von 5,5% insgesamt 57,25% der Spende im Zuge der Einkommensteuererklärung zurück. Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteispenden geleistet, kann der diese Grenze übersteigende Teil der Spendensumme gemäß § 10b Abs.2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die effektive Steuerersparnis für diesen Anteil vom persönlichen Steuersatz ab. Werden pro Kalenderjahr Parteispenden von mehr als 3.300 Euro (Zusammenveranlagung 6.600 Euro) geleistet, ist der übersteigende Teil nicht mehr steuerlich begünstigt. Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen - juristische Personen (Unternehmen) können Parteispenden nicht absetzen. [Bearbeiten] Staatliche Bezuschussung der ParteienSpenden von natürlichen Personen werden mit 0,38 Euro für jeden Euro bezuschusst. Dabei werden pro Person höchstens bis 3.300 Euro berücksichtigt. [Bearbeiten] StatistikenDie nachfolgenden Statistiken sollen einen Überblick über die größten Spender und Spendenempfänger verschaffen. [Bearbeiten] Größte Spender (natürliche Personen)Für den Zeitraum 2003-2007.[6].
(* Das Spendenvolumen der Familie Quandt und der im Familienbesitz befindlichen Unternehmen BMW und Altana sind eventuell als eine gemeinsame Spende der Familie zu werten. [Bearbeiten] Größte Spender (juristische Personen)Für den Zeitraum 2000-2008. Ab 2007 sind hierbei nur Großspenden ab 50.000 Euro berücksichtigt sind, da kleinere Spenden durch die Rechenschaftsberichte der Parteien noch nicht veröffentlicht wurden[6].
[Bearbeiten] Summe der Spenden und Großspenden an Bundestagsparteien 2005
[Bearbeiten] Grafiken (Juli 2007)[Bearbeiten] ÖsterreichIn Österreich sind "weder die Offenlegung von Parteispenden, noch ein unabhängiges Kontrollorgan vorgesehen"[8] [Bearbeiten] SchweizDie Schweiz gehört zu den wenigen europäischen Ländern, die über keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu den politischen Parteien verfügen, weder zu deren Finanzierung noch zur Finanzierung von Wahlkampagnen. Parteispenden sind auf Bundesebene bis CHF 10'000 pro Jahr und auf Kantonsebene bis zu einem vom Kanton festgelegten Betrag steuerlich abziehbar.[9] [Bearbeiten] Siehe auchParteienfinanzierung, Flick-Affäre, CDU-Spendenaffäre, Quandt (Familie). [Bearbeiten] Einzelnachweise
[Bearbeiten] Weblinks
Quelle: Wikipedia. Aktualisiert: 05/24/12, 7:30 am |
Bilder
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