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Provinz Brandenburg
Die Provinz Brandenburg war eine von zunächst zehn Provinzen (1822: 9, 1824: 8, 1850: 9, 1866/8: 12, 1878: 13), aus denen der Staat Preußen bis zu seiner Auflösung nach dem Zweiten Weltkrieg bestand. Brandenburg war das Kernland des Königreichs Preußen.
[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte→ Hauptartikel: Geschichte Brandenburgs Die Provinz Brandenburg wurde 1815 gebildet und umfasste die Mark Brandenburg einschließlich der Neumark östlich der Oder, aber ohne die Altmark westlich der Elbe, die an die Provinz Sachsen angeschlossen worden war. Zur Provinz Brandenburg gehörte ferner die Niederlausitz. Sitz des Oberpräsidiums (= staatliche Provinzialregierung, geleitet vom Oberpräsidenten, für die es heute keine vergleichbare Institution gibt) war zunächst Potsdam, von 1827 bis 1843 Berlin, von 1843 bis 1918 Potsdam und von da an bis 1945 Berlin-Charlottenburg. Am 1. April 1881 schied Berlin aus dem Provinzialverband Brandenburg aus und erhielt provinzähnliche Rechte. 1920 wurden weitere Gebiete der Provinz Brandenburg nach Groß-Berlin eingemeindet. Die Provinz Brandenburg gliederte sich in die beiden Regierungsbezirke Frankfurt und Potsdam. Die Regierungsbezirke waren in Stadtkreise und Landkreise aufgeteilt. Nach Auflösung der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen im Jahre 1938 kamen von dort die Kreise Schwerin (Warthe), Meseritz und Bomst (teilweise) zur Provinz Brandenburg, die gleichzeitig die Kreise Friedeberg Nm. und Arnswalde an die Provinz Pommern abgab. Seit dem 21. März 1939 führte die Provinz die offizielle Bezeichnung „Mark Brandenburg“. Wie auf der Potsdamer Konferenz beschlossen, wurde 1945 Ostbrandenburg entlang der Oder-Neiße-Linie unter polnische Verwaltung gestellt und ist heute als Woiwodschaft Lebus ein Teil Polens. Der westliche Teil bildete seit 1946 das Land Brandenburg innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise von 1949 bis zu seiner Auflösung 1952 innerhalb der DDR. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde Brandenburg 1990 als Land wiedergegründet. [Bearbeiten] WappenBlasonierung (ohne Schildhalter):[1] Im silbernen Feld ein roter, goldbewehrter, rotgezungter Adler, der mit dem Kurhut geschmückt ist. In der rechten Klaue hält er einen goldenen Zepter, in der linken ein goldbegrifftes Schwert. Die Flügel sind mit goldene Kleestängel besteckt. Auf der Brust liegt ein blaues Herzschild worin ein aufrecht gestellter goldener Zepter erscheint. Im gekrönten Helm ein offener schwarzer, mit goldenen Kleestängeln und auf den Sachsen mit goldenen Herzen belegter Adlerflug. Die Decken sind schwarz-golden. [Bearbeiten] Verwaltungsgliederung der Provinz Mark Brandenburg (Stand bei Auflösung)Bis 1939 hießen die Landkreise Kreise [Bearbeiten] Regierungsbezirk FrankfurtStadtkreise:
Landkreise:
[Bearbeiten] Regierungsbezirk PotsdamStadtkreise:
1 ab 1912 schon mit Zusatz Berlin- geführt. Landkreise:
[Bearbeiten] PolitikFür die – erheblich eingeschränkte – Selbstverwaltung der Provinzen bestanden bis 1875 Provinzialstände, in die vor allem Grundeigentümer und Städte ihre Vertreter entsandten. Als Ausführungsorgan der preußischen königlichen und später Staatsregierung ernannte diese einen Oberpräsidenten. Er folgte Anweisungen der Regierung und überwachte die Umsetzung der zentralen Vorgaben auf allen Verwaltungsebenen in der Provinz. Erst 1875, mit der Stärkung der provinzialen Selbstverwaltung, wurden die Provinzialstände durch den Provinziallandtag ersetzt. Provinzen hatten seither eine Doppelnatur und doppelte Leitungsgremien, einerseits als Untergliederung des Zentralstaats, andererseits eine Gebietskörperschaft (Provinzialverband) kommunaler Selbstverwaltung höhere Ordnung.[2] Kreistage und Stadträte wählten die Mitglieder dieses Landtags. Der Provinziallandtag wählte eine Provinzialregierung, den Provinzialausschuss, und ein Provinzialoberhaupt, den Landesdirektor.[3] [Bearbeiten] Oberpräsidenten
Quelle: Walther Hubatsch (Hg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A Preußen, Band 5 Brandenburg, Marburg 1975, S. 35–37 [Bearbeiten] Landesdirektoren
[Bearbeiten] Wahlen zum Provinziallandtag(An 100 % fehlende Stimmen: Nicht im Provinziallandtag vertretene Wahlvorschläge)
[Bearbeiten] Siehe auch[Bearbeiten] Literatur
[Bearbeiten] Weblinks[Bearbeiten] Einzelnachweise
Provinzen Preußens
Im 19. Jh. aufgelöst: Netzedistrikt | Südpreußen | Neuostpreußen | Neuschlesien | Niederrhein | Jülich-Kleve-Berg | Preußen 1772/1822 bis ins 20. Jh.: Ostpreußen | Westpreußen | Brandenburg | Pommern | Posen | Sachsen | Schlesien | Westfalen | Rheinland 1850/68 bis ins 20. Jh.: Hohenzollernsche Lande | Schleswig-Holstein | Hannover | Hessen-Nassau Im 20. Jh. gebildet: Niederschlesien | Oberschlesien | Groß-Berlin | Posen-Westpreußen | Halle-Merseburg | Kurhessen | Magdeburg | Nassau Oberpräsidenten in der preußischen Provinz Brandenburg
Georg Christian von Heydebreck | Friedrich Magnus von Bassewitz | August Werner von Meding | Robert von Patow | Klemens Freiherr von Wolff-Metternich | Eduard von Flottwell | Werner von Selchow | Gustav von Jagow | Heinrich von Achenbach | Theobald von Bethmann Hollweg | August von Trott zu Solz | Friedrich Wilhelm von Loebell | Alfred von Conrad | Rudolf von der Schulenburg | Friedrich Wilhelm von Loebell | Adolf Maier | Wilhelm Kube | Emil Stürtz Quelle: Wikipedia. Aktualisiert: 05/24/12, 8:19 am |
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