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Regierender Bürgermeister von Berlin
Der Regierende Bürgermeister von Berlin repräsentiert die Exekutive des Landes Berlin. [Bearbeiten] GeschichteIn Berlin wird die Regierung durch den Senat ausgeübt. Er besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu acht weiteren Senatsmitgliedern (Art. 55 der Verfassung von Berlin (VvB)). Von diesen Senatoren werden jeweils zwei als Bürgermeister vom Regierenden Bürgermeister zu seinen Stellvertretern ernannt (Art. 56 Abs. 2 Satz 2 VvB). Dem Regierenden Bürgermeister kommt dabei eine Doppelfunktion zu, weil Berlin ein Stadtstaat ist: Zum einen ist er bezüglich der Rolle Berlins als Land der Bundesrepublik Deutschland einem Ministerpräsidenten gleichgestellt; zum anderen hat er die Funktion eines normalen Bürgermeisters, weil Berlin zugleich eine kreisfreie Stadt ist. Amtssitz des Regierenden Bürgermeisters und des Senats ist das Rote Rathaus. Im Königreich Preußen und im Freistaat Preußen war der Titel des Stadtoberhaupts von Berlin Oberbürgermeister. Er war den Oberpräsidenten der Preußischen Provinzen gleichgestellt. Als Preußen nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 aufgelöst war und die sowjetische Besatzung 1948 einen eigenen Oberbürgermeister in Ost-Berlin eingesetzt hatte, wählte man später in West-Berlin für das Stadtoberhaupt den Titel Regierender Bürgermeister; er wurde nach der Wiedervereinigung 1990 beibehalten. Der Regierende Bürgermeister wird gemäß Art. 56 Abs. 1 VvB mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Die Senatoren werden gemäß Art. 56 Abs. 2 Satz 1 VvB vom Regierenden Bürgermeister ernannt und entlassen. Bis zum Inkrafttreten der letzten Verfassungsänderung vom 6. Juli 2006 wurden auch die einzelnen Senatoren vom Abgeordnetenhaus gewählt. Das Abgeordnetenhaus kann dem Regierenden Bürgermeister mit der Zustimmung der Mehrheit der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses das Vertrauen entziehen (Art. 57 VvB). Bei Annahme eines Misstrauensantrages hat der Regierende Bürgermeister nach Art. 57 Abs. 3 Satz 2 VvB sofort zurückzutreten. Es handelt sich also um ein negatives bzw. destruktives Misstrauensvotum. Der Regierende Bürgermeister verfügt etwa im Gegensatz zum Bundeskanzler über keine vollwertige Richtlinienkompetenz: Die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt er nach Art. 58 Abs. 2 VvB mit Billigung des Abgeordnetenhauses. Zusätzlich gibt es in jedem der zwölf Bezirke jeweils einen Bezirksbürgermeister. Diese sind jedoch keine klassischen Bürgermeister, da die Bezirke aufgrund der Stellung Berlins als Einheitsgemeinde keine eigenen Gemeinden sind. Mangels anderslautender Regelung ist im Rahmen des passiven Wahlrechts ein Mindestalter des Regierenden Bürgermeisters von 18 Jahren vorgesehen. Der Regierende Bürgermeister muss zudem kein Mitglied des Abgeordnetenhauses sein. [Bearbeiten] Liste der Bürgermeister
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Regierende Bürgermeister von Berlin
Ernst Reuter (1948–1953) | Walther Schreiber (1953–1955) | Otto Suhr (1955–1957) | Willy Brandt (1957–1966) | Heinrich Albertz (1966–1967) | Klaus Schütz (1967–1977) | Dietrich Stobbe (1977–1981) | Hans-Jochen Vogel (1981) | Richard von Weizsäcker (1981–1984) | Eberhard Diepgen (1984–1989) | Walter Momper (1989–1991) | Eberhard Diepgen (1991–2001) | Klaus Wowereit (seit 2001) Quelle: Wikipedia. Aktualisiert: 05/24/12, 8:53 am |
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