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Reichstagsbrand
Mit Reichstagsbrand wird der Brand des Reichstagsgebäudes in Berlin in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 bezeichnet. Der Brand beruhte auf Brandstiftung. Am Tatort festgenommen wurde Marinus van der Lubbe. Allerdings konnten die Umstände und vor allem die Täterschaft nicht einwandfrei geklärt werden; sie sind auch heute noch Gegenstand einer Kontroverse. Unbestritten sind die politischen Folgen. Bereits am 28. Februar 1933 wurde die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) erlassen. Damit wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung praktisch außer Kraft gesetzt und der Weg freigeräumt für die legalisierte Verfolgung der politischen Gegner der NSDAP durch Polizei und SA.[1] Die Reichstagsbrandverordnung war eine entscheidende Etappe in der Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur. Die Gefängnisse waren bald überfüllt, jeden Tag kamen neue Häftlinge hinzu. Politische Häftlinge wurden nun in improvisierten Haftorten gefangengehalten. So entstanden die „wilden“ (auch „frühen“) Konzentrationslager.[2]
[Bearbeiten] Der Brand und erste politische EntscheidungenDie sozialdemokratische Zeitung Vorwärts berichtete am 28. Februar 1933 vom Vortag, dass in den Abendstunden ein Riesenfeuer den Himmel über der Innenstadt rötete und dass die Kuppel des Reichstages in hellen Flammen gestanden habe. Feuerwehr und Polizei hätten übereinstimmend als Ursache Brandstiftung genannt, da an verschiedenen Stellen Brandnester gefunden worden waren. Kurz nach 21 Uhr sei im Reichstag Feueralarm gegeben worden. Zunächst wurde ein Feuer im Restaurant gemeldet. Dort konnten die Flammen rasch erstickt werden. Aber kurz danach wurden mehrere weitere Brandherde entdeckt. In kurzer Zeit brannte der Sitzungssaal des Gebäudes lichterloh. Die Feuerwehr war inzwischen mit 15 Löschzügen vor Ort. Diese nahmen den Kampf gegen den Brand mit zahlreichen Spritzen von verschiedenen Seiten auf. Allerdings war es anfangs wegen der Hitze unmöglich, an das Zentrum des Brandes heranzukommen. Daher beschränkte sich die Feuerwehr darauf, ein Ausbreiten der Flammen zu verhindern. Erst gegen 0:25 Uhr hatte sie das Feuer weitgehend gelöscht. Im Laufe der Zeit sammelten sich mehrere tausend Schaulustige an. Mehrere Hundertschaften der Schutzpolizei führten Absperrungen durch, da man annahm, unter den Zuschauern Komplizen ausfindig zu machen. Das Blatt berichtete weiter, dass im Polizeipräsidium eine Sonderkommission gebildet worden sei. Diese habe eine Vernehmung des festgenommenen geständigen Täters van der Lubbe durchgeführt. Dieser sei 24 Jahre alt, von Beruf Maurer und stamme aus Leiden. Er blieb auch bei der ersten Vernehmung dabei, allein gehandelt zu haben. Der Vorwärts war allerdings der Meinung, dass der Täter gute Ortskenntnisse gehabt haben müsse und schloss indirekt eine Mittäterschaft der Kommunisten nicht aus.[3] Der Chef der preußischen politischen Polizei, Rudolf Diels, der unmittelbar nach der Meldung an den Tatort geeilt war, berichtete im Rückblick über die Umstände der Festnahme und des Geständnisses van der Lubbes. Kurze Zeit später trafen auch Adolf Hitler, Joseph Goebbels, Hermann Göring, Wilhelm Frick sowie Wolf-Heinrich Graf von Helldorf ein. Göring äußerte dabei:
Adolf Hitler verschärfte es nach diesem Bericht:
Diels äußerte die Überzeugung, dass es sich nach Meinung der Polizei um einen verrückten Einzeltäter handele. Damit stieß er bei den führenden Nationalsozialisten auf Ablehnung, die auf die Ausrufung des Ausnahmezustandes und Verhaftung von sozialdemokratischen und kommunistischen Funktionären drängten.[4] [Bearbeiten] Politische HintergründeDer Reichstagsbrand fiel mitten in den Wahlkampf für die Reichstagswahl vom 5. März 1933. Wie die ersten Äußerungen am Tatort gezeigt haben, war man bis in hohe Kreise der NSDAP von einem Aufstandsversuch der KPD überzeugt. Andere zeitgenössische Beobachter hielten ihn für eine Aktion der neuen Machthaber, um geplante politische Repressalien zu legitimieren.[5] Das Ereignis kam – unabhängig von der wahren Täterschaft – für die Nationalsozialisten äußerst gelegen. Der Wahlkampf der NSDAP wurde ohnehin bereits als „Kampf gegen den Marxismus“ geführt. Der Brand gab der Partei nunmehr die Möglichkeit zur Radikalisierung und den Einsatz staatlicher Machtmittel gegen die Linksparteien. Die NSDAP sprach unmittelbar danach von einem „Fanal zum blutigen Aufruhr und zum Bürgerkrieg“. Noch in der Brandnacht ordnete Hermann Göring in seiner Funktion als kommissarischer preußischer Innenminister das Verbot der kommunistischen Presse an. Außerdem wurden die Parteibüros geschlossen und zahlreiche Funktionäre der Partei in die so genannte Schutzhaft genommen. Allein in Berlin wurden 1.500 Mitglieder der KPD festgenommen. Darunter war fast die gesamte Reichstagsfraktion. Der Polizei gelang es jedoch nicht, die eigentliche Parteiführung zu verhaften, weil sich das Politbüro zu einer geheimen Sitzung getroffen hatte. Der Fraktionsvorsitzende der KPD im Reichstag, Ernst Torgler, stellte sich kurze Zeit später freiwillig, um so die Behauptung, er sei am Brand beteiligt gewesen, als absurde Behauptung erscheinen zu lassen. Da der am Tatort festgenommene Marinus van der Lubbe angeblich auch Verbindung zur SPD zugegeben hatte, geriet auch diese Partei in den Fokus der Behörden. Die sozialdemokratische Presse, aber auch die Wahlplakate der Partei wurden für 14 Tage verboten.[6] [Bearbeiten] Formale Legalisierung der politischen VerfolgungNoch am 28. Februar 1933 wurde vom Reichskabinett die Notverordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“ verabschiedet. Damit wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt. Der Polizei und ihren Hilfsorganen (namentlich der SA) war es nunmehr möglich, Verhaftungen ohne die Nennung von Gründen vorzunehmen und den Betroffenen jeden Rechtsschutz zu verweigern. Weder die Unversehrtheit der Wohnung noch des Eigentums waren mehr gewährleistet. Das Post- und Fernmeldegeheimnis war ebenso aufgehoben wie die Meinungs-, Presse- und Vereinsfreiheit. Gleichzeitig waren darin stärkere Eingriffsmöglichkeiten des Reiches in die Angelegenheiten der Länder enthalten. Für verschiedene Terrordelikte wie auch für Brandstiftung wurde rückwirkend die Todesstrafe eingeführt. Diese Verordnung war gleichbedeutend mit dem Ende des Rechtsstaates in der bisherigen Form. Die Verordnung blieb bis zum Ende des "Dritten Reiches" in Kraft und war die Grundlage für ein Regime des permanenten Ausnahmezustandes. Aus taktischen Gründen sah die Regierung noch von einem formellen Verbot der KPD ab. Aber Adolf Hitler machte noch am 28. Februar unmissverständlich deutlich, dass jetzt „rücksichtslose Auseinandersetzung mit der KPD dringend geboten sei.“ Das erklärte Ziel war die völlige Vernichtung der Kommunisten. Daneben konnte die Notverordnung auch auf Sozialdemokraten und letztlich auf alle Gegner des Regimes angewandt werden. Die Notverordnung schuf die Grundlage zur Verhaftung nicht nur zahlreicher weiterer Funktionäre der Arbeiterparteien, sondern auch zahlreicher kritischer, meist linker Intellektueller. Unter diesen waren noch am 28. Februar Carl von Ossietzky, Erich Mühsam, Ludwig Renn, Egon Erwin Kisch, Max Hodann oder Hans Litten. Einige Tage später gelang der Polizei auch die Verhaftung des kommunistischen Parteivorsitzenden Ernst Thälmann. Der laufende Reichstagswahlkampf konnte von der NSDAP nach dem Brand in offen terroristische Bahnen gelenkt werden. Bis Mitte Mai 1933 wurden allein in Preußen über 100.000 politische Gegner, die Mehrzahl Kommunisten, verhaftet und in provisorische Konzentrationslager und Folterkeller gebracht. Am Wahltag zählte man 69 Tote und hunderte Verletzte, allerdings nicht nur auf Seiten der Opposition, sondern auch bei SA und NSDAP.[7] [Bearbeiten] Der ReichstagsbrandprozessDie nationalsozialistische Führung hätte gerne auf einen ordentlichen Prozess verzichtet. Aber dies war nicht möglich, da der Übergang zur Diktatur noch nicht abgeschlossen war. Hinzu kam der Druck des Auslandes. Dabei spielte die Exil-KPD eine starke Rolle. Allerdings wurde einen Monat nach dem Reichstagsbrand von der Reichsregierung mit einer Lex van der Lubbe das Strafmaß erhöht, sodass für Brandstiftung auch die Todesstrafe verhängt werden konnte.[8]
Georgi Michajlow Dimitrow auf einem Briefmarken-Block der DDR. Im linken Abschnitt neben der eigentlichen Briefmarke eine Fotomontage von John Heartfield (veröffentlicht in Arbeiter Illustrierte Zeitung Nr. 45 vom 16. November 1933): Dimitroff übergroß dargestellt als „Richter“ und ein kleiner Hermann Göring als „Gerichteter“
Die polizeilichen Ermittlungen und gerichtlichen Voruntersuchungen richteten sich neben Marinus van der Lubbe auch gegen den angeblichen Anstifter, den deutschen Kommunisten Ernst Torgler und drei bulgarische Kommunisten, Georgi Dimitrow, Blagoi Popow und Wassil Tanew. Als Staatsschutzsache kam der Fall zum Reichsgericht in Leipzig. Insgesamt wurden bei der Voruntersuchung über 500 Zeugen vernommen. Die Ergebnisse aus 32 Aktenbänden wurden in einer umfangreichen Anklageschrift zusammengefasst. Die Regierung beeinflusste das Verfahren von Anfang an. Der die Untersuchung leitende Richter wurde zu Beginn durch einen Mann des Regimes ersetzt, der konsequent alle Entlastungsanträge der Beschuldigten ablehnte. Dimitrow war fünf Monate lang ständig mit eisernen Handschellen gefesselt, die Schmerzen verursachten. Er musste sogar Briefe an das Gericht und seinen Anwalt in diesen Fesseln schreiben. Das Gericht bestellte einen Anwalt für Dimitroff. Mehrere Versuche Dimitroffs, einen Anwalt seines Vertrauens zu erhalten, scheiterten. Der erste Anwalt Dimitroffs, Werner Wille, den noch Kurt Rosenfeld vor seiner Flucht vermittelt hatte, gab sein Mandat zurück, andere von Dimitrow gewählte Verteidiger lehnte das Gericht ab.[9] Dazu gehörten auch ausländische Anwälte wie der Menschenrechtsanwalt Vincent de Moro-Giafferi und andere. Am 21. September 1933 wurde der Prozess vor dem IV. Strafsenat des Reichsgerichts eröffnet. Der Vorsitzende Richter war Wilhelm Bünger, ehemals Mitglied der DVP und Landesminister in Sachsen und kein Anhänger des neuen Regimes. Das Verfahren war in weiten Teilen geprägt von politischen Auseinandersetzungen. Dimitrow hatte sich in der Haft intensiv mit dem deutschen Strafrecht und der Strafprozessordnung vertraut gemacht und lieferte sich als guter Rhetoriker heftige Redeschlachten mit den Vertretern der Anklage, versuchte die Belastungszeugen in Widersprüche zu verwickeln und stellte eine Vielzahl von Beweisanträgen. Durch die zahlreichen in- und ausländischen Pressevertreter konnte er sich seiner medialen Wirkung sicher sein. Die Richter, sowohl von der Presse wie auch der Regierung kritisch beobachtet, erwiesen sich gegenüber Dimitrow als hilflos. Ihre einzige Waffe war dessen mehrfacher Ausschluss vom Verfahren. Bemerkenswert ist, dass einige Zeugen, die als Inhaftierte in Konzentrationslagern unter Druck gegen die Angeklagten ausgesagt hatten, vor Gericht ihre Aussage widerriefen. Ein Gutachter kam zwar im Verlauf des Prozesses zu dem Urteil, dass van der Lubbe unmöglich der alleinige Täter sein könne; insbesondere die ausländische Öffentlichkeit blieb aber skeptisch. Die Wende sollte der Auftritt von Joseph Goebbels und Hermann Göring bringen. Göring griff die Kommunisten scharf an, ließ sich aber von Dimitrow aus der Fassung bringen. Geschickter verhielt sich Goebbels; aber auch ihm gelang es nicht den Eindruck eines nationalsozialistischen Schauprozesses zu entkräften. Die zehn Verhandlungen, die am meisten internationales Aufsehen erregten, fanden im Saal des Haushaltsausschusses im weitgehend unzerstörten Reichstagsgebäude statt.[10] Das Urteil, zu dem keine Revision möglich war, erging am 23. Dezember 1933. Danach wurden die Angeklagten Torgler, Dimitrow, Popow und Tanew freigesprochen. Der Angeklagte Lubbe wurde wegen Hochverrats in Tateinheit mit aufrührerischer Brandstiftung und versuchter einfacher Brandstiftung zum Tod und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Der Freispruch der kommunistischen Angeklagten erfolgte dabei aus Mangel an Beweisen. Die These von der kommunistischen Verantwortung wurde allerdings aufrechterhalten. Das Urteil wurde im Ausland mit Erleichterung, von der nationalsozialistischen Presse mit Entrüstung aufgenommen. Marinus van der Lubbe wurde am 10. Januar 1934 durch die Guillotine hingerichtet.[11] Die anderen Angeklagten wurden nach dem Prozess wieder in „Schutzhaft“ genommen. Die Bulgaren wurden bald ausgewiesen, Torgler wurde erst 1936 freigelassen. In London wurde 1933 eine „Internationale Untersuchungskommission zur Aufklärung des Reichstagsbrandes“ eingerichtet, als deren Vorsitzender Denis Nowell Pritt fungierte. Außerdem gab es im Ausland einen Gegenprozess. Wenn die Unabhängigkeit des Gerichts auch bereits deutlich eingeschränkt war, zeigte das Urteil, dass die Kontrolle des Regimes über die Justiz noch nicht vollständig gesichert war. Der Prozess wurde eine Haupttriebkraft zur Schaffung eines außerordentlichen Strafrechts. Dazu gehörte nicht zuletzt die Einrichtung des Volksgerichtshofes.[12] [Bearbeiten] FolgenSofort nach dem Reichstagsbrand begannen die Nationalsozialisten ihre politischen Gegner zu inhaftieren. Noch in derselben Nacht hatte Göring angeordnet, z. B. kommunistische Reichstags- und Landtagsabgeordnete in Gefängnisse einzusperren.[13] Die Vossische Zeitung in Berlin gab am 28. Februar 1933 in ihrer Abendausgabe folgende Verhaftungen bekannt: Dr. Alfred Apfel, Dr. Fritz Ausländer, Dr. Ludwig Barbasch, Rudolf Bernstein, Willi Billweck, Ernst Bogisch, Felix Halle, Friedrich Heinz, Dr. Max Hodann, Wilhelm Kasper, Katzbach, Egon Erwin Kisch, Karl Koehn, Fritz Lange, Otto Lehmann-Rußbüldt, Hans Litten, Ernst Lode, Erich Mühsam, Carl von Ossietzky, Wilhelm Pieck, Adam Remmle, Ludwig Renn, Richard Reschke, Bernhard Rubinstein, Johann Samatzki, Dr. Richard Schmincke, Ernst Schneller, Werner Scholem, Willi Schubringk, Kurt Stein, Walter Stoecker, Paul Trübe, Willi Wirsing, Wilhelm Witkowski und Hans von Zwehl[14] Die Zahl der Häftlinge erhöhte sich täglich. Als die Kapazität der Gefängnisse nicht mehr ausreichte, begannen regionale Polizeibehörden sowie die SA ihre Häftlinge an improvisierten Haftorten gefangen zu halten. Heute sind diese improvisierten Haftorte als "wilde" (auch "frühe") Konzentrationslager bekannt. Sie unterscheiden sich jedoch maßgeblich von den späteren Konzentrationslagern, da diese systematisch aufgebaut waren, nach dem Prototyp Dachau. Erst nach dem vermeintlichen Röhm-Putsch gelang Hitler die Entmachtung der SA, und die SS übernahm die Kontrolle über die – anders als zuvor – systematisch organisierten Konzentrationslager des Regimes, die nach und nach errichtet wurden. [Bearbeiten] Der Reichstagsbrand in der Rechtsprechung nach dem KriegIm Wiederaufnahmeverfahren hat das Landgericht Berlin 1967 das Urteil gegen van der Lubbe bezüglich des Hochverrats aufgehoben, aber wegen der Brandstiftung bestehen lassen.[15] Im Jahr 1980 wurde der Prozess auf Betreiben von Robert Kempner, in den Nürnberger Prozessen Stellvertreter des Chefanklägers Robert H. Jackson, und überzeugt von der Unschuld van der Lubbes, wiederaufgenommen und van der Lubbe in allen Punkten freigesprochen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte. Im letzten Beschluss des Bundesgerichtshofs 1983[16] ist die Frage von Mittätern ausdrücklich als nicht relevant offengelassen worden, da dies eine strafbare Beteiligung van der Lubbes jedenfalls nicht ausschließe. Auf Grundlage eines Gesetzes aus dem Jahr 1998 wurde das Urteil gegen van der Lubbe im Januar 2008 nunmehr vollständig aufgehoben, weil die verhängte Todesstrafe auf „spezifisch nationalsozialistischen Unrechtsvorschriften“ beruhte.[17] Dass die Todesstrafe allerdings bereits aufgehoben war und der einzig faktisch noch aufhebbare Teil nur noch eine Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung zum Gegenstand hatte, blieb offenbar unberücksichtigt. [Bearbeiten] Der Streit über die TäterschaftEs gibt drei Theorien zu den Hintergründen des Brandes:
Beweise für kommunistische Aufstandsplanungen sind während der NS-Herrschaft nie erbracht worden und haben nach heutigem Erkenntnisstand auch nie existiert. Der Reichstagsbrand hat den Kommunisten nicht genutzt, sondern im Gegenteil ihre legalisierte und staatlich gelenkte Verfolgung nach sich gezogen – ein Vorhaben, das die Nationalsozialisten vor ihrem Regierungsantritt stets angekündigt hatten. Van der Lubbe stand mit der KPD damals nicht in Verbindung und hatte sich – trotz gescheiterter Versuche in die Sowjetunion zu emigrieren – mit den niederländischen Kommunisten längst überworfen.[19] Bereits zwei Stunden nach dem Beginn des Brandes hatte Willi Frischauer, Berichterstatter der Wiener Allgemeinen Zeitung, an sein Blatt gekabelt, es sei unzweifelhaft, dass das Feuer „von Söldnern der Hitlerregierung entfacht worden“ sei, und er erwähnte den „allem Anschein nach“ von den vermeintlichen Brandstiftern benutzten unterirdischen Gang.[20] Ein so genanntes Braunbuch, das unter der Federführung Willi Münzenbergs in Paris herauskam, sollte diese These belegen.[21] Anfang der 1960er-Jahre stellten zunächst der Amateurhistoriker Fritz Tobias (unter Bezug auf Walter Zirpins), unterstützt von dem Berufshistoriker Hans Mommsen,[22] diese zu jener Zeit weitgehend gesellschaftlich akzeptierte Fassung in Frage, initiiert durch eine Serie im Spiegel 1959/1960.[23] Im selben Magazin hatte schon am 16. Januar 1957 Paul Karl Schmidt, der während der Zeit des Nationalsozialismus als Pressechef im Auswärtigen Amt tätig war, die These von der Alleintäterschaft van der Lubbes vertreten; er betreute zeitweise auch das Manuskript von Fritz Tobias für die oben genannte Reichstagsbrandserie des Spiegels redaktionell.[24] 1962 überprüfte Hans Schneider im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) die Arbeit von Tobias. Er bewertete einige Belege als nicht korrekt, wies Tobias Manipulationen nach und kam zu anderen Schlussfolgerungen, nämlich, dass van der Lubbe nicht Alleintäter gewesen sein könne. Schneider konnte seine Arbeit nicht fristgerecht fertig stellen. Der ebenfalls für das IfZ tätige Hans Mommsen schlug vor, die Veröffentlichung „aus allgemeinpolitischen Gründen“ zu verhindern und nötigenfalls Druck auf Schneider über dessen Vorgesetzte im Schuldienst auszuüben, damit er seine Stellungnahme auch nicht anderweitig publiziere. Die Institutsleitung nahm im Jahr 2001 dazu Stellung und befand, dass diese Äußerungen von Hans Mommsen „unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten völlig inakzeptabel“ seien. Zugleich erklärte sie, das Rohmanuskript Hans Schneiders „war und ist nicht publikationsreif“.[25] Um die Dokumentation Schneiders publikationsreif zu machen, hätte eine Lektorierung genügt, aber die IfZ-Leitung wollte eine Veröffentlichung um jeden Preis verhindern (siehe die nachträglich als „inakzeptabel“ gewerteten Äußerungen Hans Mommsens). Warum sich das IfZ entgegen vorheriger Überzeugung auf die Seite von Tobias schlug, blieb offen. Aktenkundig ist, dass sich der damalige Institutsleiter Krausnick von Tobias bedroht fühlte, weil dieser unter „eklatantem Missbrauch seiner dienstlichen Möglichkeiten sich zu rein privaten Zwecken Material über die Vergangenheit einer Reihe von Personen verschafft“ habe (Mitgliedschaft von Krausnick und seinem Nachfolger Broszat in der NSDAP).[26] Gegen die Einzeltäterthese wandte sich auch ein 1968 in Luxemburg entstandenes Internationales Komitee zur wissenschaftlichen Erforschung der Ursachen und Folgen des Zweiten Weltkrieges, das in den 1970er-Jahren Dokumente vorlegte, die eine Verantwortung der Nationalsozialisten belegen sollten.[27] Befürworter der These von der nationalsozialistischen Täterschaft wie Walther Hofer, Edouard Calic und Golo Mann führten dabei auch „volkspädagogische“ Argumente an: Wenn sich herausstellen sollte, dass der Reichstag nicht von den Nationalsozialisten angezündet worden sei, könnten auch die anderen Verbrechen in Frage gestellt werden.[28] Diese „volkspädagogischen Erwägungen“ hätten sie aber, so Golo Mann und Walther Hofer, nicht daran gehindert, neue Beweise anzuerkennen. Er habe Fritz Tobias mitgeteilt, betonte Mann, dass er der Erste sei, die Alleintäterthese „zu akzeptieren, wenn Sie sie beweisen können“.[29] In einem 1986 erschienenen Sammelband, der erneut Argumente gegen die Täterschaft der Nationalsozialisten vorbrachte, warf der Berliner Historiker Henning Köhler dem Luxemburger Komitee massive Fälschung von Quellenmaterial vor,[30] was die Debatte stark emotionalisierte. Die Gegner des Komitees sahen sich in ihren Vorwürfen bestätigt, als dessen Vertreter dem Bundesarchiv keine Originaldokumente vorlegen konnten, da diese nach der Einsichtnahme vernichtet worden seien.[31] Der Vorwurf der Quellenfälschung hat die These von der nationalsozialistischen Täterschaft über Jahre diskreditiert. Heinrich August Winkler etwa schrieb: „Den Veröffentlichungen des Internationalen Komitees Luxemburg […] sind so viele Fälschungen nachgewiesen worden, dass sich ihre Zitierung erübrigt.“[32] In großen Teilen der Geschichtswissenschaft wurde die These von der Alleintäterschaft van der Lubbes bei allen Zweifeln in den letzten Jahrzehnten als die wahrscheinlichste angesehen. Winkler sprach davon, dass die Brandstiftung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von dem am Tatort festgenommenen van der Lubbe begangen worden sei.[33] Ein Tagebucheintrag von Joseph Goebbels vom 9. April 1941 über eine Unterredung mit Hitler, dem zufolge beide darüber rätselten, wer den Brand denn nun gelegt habe, deutet nach Meinung von Klaus Hildebrand darauf hin, dass die nationalsozialistische Führung vom Brand überrascht wurde.[34] Hans-Ulrich Wehler ist der Ansicht, die Forschung seit 1962 habe eine hinreichende Klarheit zu Gunsten einer Alleintäterschaft van der Lubbes erbracht.[35] In den letzten Jahren wurden allerdings von verschiedener Seite erneut Zweifel daran angemeldet. Historiker, Physiker und Brandexperten bestritten die Möglichkeit, dass der stark sehbehinderte van der Lubbe den Plenarsaal des Reichstages wie angegeben alleine in zwanzig Minuten und nur mit Kohleanzündern habe in Flammen setzen können. Auch deute das Verhalten von Hermann Göring und sein rasches Erscheinen vor dem Reichstagsgebäude auf eine direkte Verantwortung der Nationalsozialisten hin. Unmittelbar nach dem Brand waren sowohl ein Feuerwehrmann als auch der Oberbranddirektor davon ausgegangen, ein Einzelner hätte diesen Brand nicht tätigen können. Die Bezweifler der Alleintäterschaft van der Lubbes sehen sich durch Befunde neu aufgebrachter Quellen in ihrer Analyse bestätigt.[36] Die Vertreter der Alleintäterschaftsthese jedoch halten die Beweisführung der Gegenseite für unstimmig und gescheitert.[37] Hermann Graml räumt zwar ein, dass durch die neueren Publikationen „Fehler und irrige Interpretationen früherer Arbeiten“ aufgezeigt wurden. Er hält fest, „dass alte Verdachtsmomente, die auf NS-Täterschaft schließen ließen, aufgefrischt und zusätzliche Verdachtsmomente entdeckt wurden.“[38] Die Details des Brandablaufs und die aufgezeigten Unstimmigkeiten seien jedoch nicht gewichtig genug, um damit eine nationalsozialistische Täterschaft hinreichend belegen zu können. Der Journalist und Historiker Sven Felix Kellerhoff behauptet in seinem 2008 erschienenen Buch zum Reichstagsbrand, alle Details wiesen auf eine Rauchgasexplosion (bei Kellerhoff als „Backdraft“ bezeichnet) hin, die den Plenarsaal schlagartig entflammt habe. Kellerhoff versucht so die These einer Alleintäterschaft van der Lubbes zu stützen.[39] Dem wird von Brandexperten widersprochen: „Unterstellt man die Richtigkeit dieser Aussage“, so Karl Stephan, emeritierter Professor am Institut für Technische Thermodynamik und Thermische Verfahrenstechnik der Universität Stuttgart, „so beweist sie allerdings das Gegenteil von dem, was bewiesen werden soll, denn ein Backdraft wäre vor allem dann wahrscheinlich, wenn man zuvor flüssige Brennstoffe in den Plenarsaal eingebracht hätte.“[40] Damit würde eine Alleintäterschaft van der Lubbes ausscheiden. Der Goebbels-Biograph Peter Longerich führt 2010 aus, dass die Tagebucheinträge des Propagandaministers verdeutlichten, wie sehr die Brandstiftung der NS-Spitze gelegen kam, um die politische Linke, insbesondere die KPD, zu zerschlagen. Sie gäben aber weder Hinweise auf eine NS-Täterschaft noch könne diese aufgrund der Eintragungen des Propagandaministers ausgeschlossen werden.[41] Longerich fügt hinzu: „Die Frage der Urheberschaft des Reichstagsbrandes ist Gegenstand einer seit langem anhaltenden, keinesfalls zugunsten der Alleintäterthese geklärten Kontroverse.“[42] Die Debatte ist noch nicht abgeschlossen. [Bearbeiten] Literatur[Bearbeiten] Monografien und Sammelbände
[Bearbeiten] Aufsätze
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Einzelnachweise
Quelle: Wikipedia. Aktualisiert: 05/24/12, 8:56 am |
Bilder
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