|
Viermächteabkommen über Berlin
Im Viermächteabkommen über Berlin, kurz Berlinabkommen, in der DDR als Vierseitiges Abkommen bezeichnet, zwischen den vier Besatzungsmächten, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und der Sowjetunion, wurden im Rahmen der beginnenden Entspannung im Ost-West-Konflikt die Grundlagen zum Rechtsstatus der geteilten Stadt, dem Verhältnis West-Berlins zur Bundesrepublik Deutschland sowie der Zugang zu West-Berlin festgelegt. Es wurde am 3. September 1971 im Gebäude des Alliierten Kontrollrates (vormals Preußisches Kammergericht) am Kleistpark in Berlin-Schöneberg unterzeichnet (für die Sowjetunion durch Pjotr Abrassimow). Das Abkommen trat mit Unterzeichnung des Viermächte-Schlussprotokolls am 3. Juni 1972 in Kraft und galt bis zum 3. Oktober 1990.[1]
[Bearbeiten] ZieleDie am 26. März 1970 aufgenommenen Verhandlungen zwischen Frankreich, den USA, dem Vereinigten Königreich und der Sowjetunion sollten folgende Berlin-Fragen klären:
[Bearbeiten] Inhalt[Bearbeiten] GrundlegendesDas Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971, das erste Regierungsabkommen der Alliierten seit Beginn des Kalten Krieges, (BAnz Nr. 174/72 – Beil.) unterteilt sich in zwei Teile: Im ersten (allgemeinen) Teil ist nur von „dem betreffenden Gebiet“ die Rede, wogegen der zweite (besondere) Teil ausdrücklich nur die Westsektoren Berlins betrifft. Jedoch war „das betreffende Gebiet“ im ersten Teil für die UdSSR ebenfalls West-Berlin; für die Westalliierten galten lediglich die Bestimmungen des Teils II für Berlin (West) und der erste Teil für ganz Berlin. Dass die Auslegung dieses Faktums unterschiedlich erfolgte, war von vornherein klar, was sich auch aus der Präambel (Zitat: „Unbeschadet ihrer Rechtsposition“) ergibt. [Bearbeiten] Spezielles
Im Abkommen wurde zunächst die Verantwortung der vier Mächte über die Viersektorenstadt festgelegt. Der eigentliche akzeptierte, von den Westmächten vorgeschlagene Drei-Stufen-Plan (Viermächte-Abkommen, deutsch-deutsche Ausführungsvereinbarung und das Schlussprotokoll) sollte jegliche Diskrepanzen und Unklarheiten, die im Laufe der Zeit entstanden, regeln, doch aufgrund der weiter existierenden Meinungsverschiedenheiten der Siegermächte und der Eigeninterpretationen der Artikel kam es immer wieder zu Problemen. Konkret verpflichtete sich die Sowjetunion zur Erleichterung des zivilen Transitverkehrs von der Bundesrepublik Deutschland nach West-Berlin. Des Weiteren garantierte der Vertrag die Aufrechterhaltung bzw. Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin, wobei West-Berlin weiterhin kein konstitutiver Bestandteil der Bundesrepublik war und auch nicht von der Bundesrepublik aus regiert wurde. Außerdem verpflichteten sich die Vertragspartner zur Verbesserung der Kommunikations- und Reisemöglichkeiten zwischen West- und Ost-Berlin sowie zwischen West-Berlin und der DDR. Und schließlich vereinbarten die vier Vertragspartner geringfügige Gebietskorrekturen (siehe: Berlin-Steinstücken), erlaubten internationale Konferenzen in West-Berlin und die Vertretung West-Berlins im Ausland durch die Bundesrepublik. Das Viermächteabkommen war die Voraussetzung für das am 17. bzw. 20. Dezember 1971 unterzeichnete Transitabkommen sowie den am 21. Dezember 1972 unterzeichneten Grundlagenvertrag. Mit dem Berlinabkommen hatte die Sowjetunion die De-facto-Anerkennung der DDR durch die Westmächte und die Bundesrepublik erreicht und erkannte ihrerseits die enge Bindung von West-Berlin an die Bundesrepublik an. [Bearbeiten] FolgenAls Ergebnis der neuen Ostpolitik der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (Aufgabe der Hallsteindoktrin, Unterzeichnung von Moskauer und Warschauer Vertrag im Jahr 1970) brachte das Berlinabkommen wesentliche Fortschritte für die Berliner Bevölkerung und war zugleich ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Neugestaltung der deutsch-deutschen Beziehungen, wie es sich im 1972 geschlossenen Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR manifestierte. In der Folge trat eine Entspannung um West-Berlin ein, wenn auch der Grundkonflikt um den Viermächte-Status Berlins weiterbestand. Es gab weiterhin viele Konflikte hinsichtlich der Bundespräsenz in West-Berlin, z. B. bei der Errichtung des Umweltbundesamtes. Herbert Wehners Vorschlag für den Umgang mit dem Abkommen lautete: „Strikt einhalten, voll anwenden und nicht dran rumfummeln, und nichts draufsatteln.“[2] Die sowjetische Haltung wurde mit den Worten „strikt anhalten, voll einwenden“ karikiert. [Bearbeiten] Siehe auch[Bearbeiten] Literatur
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Einzelnachweise
Quelle: Wikipedia. Aktualisiert: 05/24/12, 7:33 pm |
Bilder
Quelle: Flickr. Twitter
::
Ähnliche Videos
Quelle: Youtube. Neueste Videos
Quelle: Youtube. |
