Zeugen Jehovas
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Die Zeugen Jehovas sind eine christliche, chiliastisch ausgerichtete und nichttrinitarische Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert.[1] Ihre innere Verfassung wird als „theokratische Organisation“ bezeichnet.[2] Sie gingen aus der Bibelforscherbewegung hervor, die im ausgehenden 19. Jahrhundert in den USA von Charles Taze Russell gegründet wurde.

Sie sind bekannt durch ihre Kriegsdienstverweigerung, politische Wahlenthaltung und besonders durch ihre ausgeprägte Missionstätigkeit. Diese betreiben sie unter anderem durch das kostenfreie Verteilen der Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! sowie der Neuen-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift. Diese und weitere Print- und audiovisuelle Medien produzieren die Zeugen Jehovas durch die eigene spendenfinanzierte gemeinnützige Verlagsunternehmung (siehe hierzu: Wachtturm-Gesellschaft).

Der Namen Jehovas Zeugen wird von der Religionsgemeinschaft seit 1931 verwendet und wird von ihnen auf Jes 43,10–12 EU gestützt. Davor waren sie als Ernste Bibelforscher oder Internationale Bibelforscher-Vereinigung bekannt. Der Begriff „Russelliten“ wurde von Gegnern der Bibelforscher geprägt und gehörte nie zum Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft. Als Eigenbezeichnung im deutschsprachigen Raum verwenden sie den Namen „Jehovas Zeugen in [Landbezeichnung]“. Ortsansässige Gemeinden, als Träger der Versammlungen und Organisatoren der Zusammenkünfte, verwenden „Jehovas Zeugen, Versammlung [Stadtbezeichnung]“.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Verbreitung

Zeugen Jehovas bei der typischen Missionierung an Wohnungstüren
Missionstätigkeit der Zeugen Jehovas in 236 Ländern und Territorien
  • Zeugen Jehovas nicht offiziell tätig
  • Zeugen Jehovas offiziell tätig
Zahl der in der Mission aktiven Zeugen Jehovas 1945–2005

Die Religionsgemeinschaft veröffentlicht über die missionarischen Aktivitäten jährlich detaillierte Statistiken. Im Jahr 2011 gab es nach eigenen Angaben weltweit 109.403 Versammlungen mit 7,659 Millionen regelmäßig im Predigtwerk aktiven Zeugen Jehovas. Davon sollen 165.387 Personen in Deutschland, 20.934 in Österreich und 18.131 in der Schweiz tätig sein.[3] Das Außenministerium der Vereinigten Staaten gab in seinem Bericht zur Lage der weltweiten Religionsfreiheit 2010 an, es gebe in Deutschland ungefähr 206.000 und in Österreich 24.600 aktive und inaktive Mitglieder.[4][5]

1999 wurde die Zahl der Personen, die die Gemeinschaft in Deutschland verlassen haben, für zurückliegende Jahrzehnte auf insgesamt 20.000 geschätzt.[2] Valide Zahlen werden von der Religionsgemeinschaft nicht veröffentlicht.

Nach der eigenen Statistik werden durch die intensive Mission weltweit etwa 290.000 Gläubigentaufen jährlich durchgeführt. Wird die Anzahl der Taufen ins direkte Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl gesetzt, so ergibt dies ein nominalen Zuwachs von ca. 3,8%. Werden die Gesamtmitgliederzahlen der einzelnen Jahren direkt verglichen, wodurch Todesfälle, Ausschlüsse und Austritten berücksichtigt werden, ergibt sich ein effektiver Zuwachs von ca. 2,1%.[6] Nach Ansicht des amerikanischen Sozialwissenschaftler und Religionssoziologe Rodney Stark und dem Wirtschaftswissenschaftler Laurence R. Iannaccone deute die Differenz zwischen nominalen und effektiven Zuwachs auf eine verhältnismäßig hohe Fluktuation hin. Gleichwohl sind die Zeugen Jehovas eine der schnellst wachsenden Religionsgemeinschaften der Welt.[7] Laut den Zeugen Jehovas findet diese Mehrung vor allem in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt, während in den westlichen Industrieländern die Mitgliederzahlen in etwa stabil blieben.[6]

[Bearbeiten] Faktoren des Erfolgs

In einem Beitrag für das Journal of Contemporary Religion werteten Rodney Stark und Laurence Iannaccone die bis zum Jahr 1995 verfügbaren Jahresberichte der Zeugen Jehovas, als großen Erfolg auf dem globalen „Markt der Religionen“ und führen dies auf folgende Faktoren zurück:[8]

  • Kulturelle Kontinuität – ihre Missionsbemühungen seien in christlich vorgeprägt Gebieten stets erfolgreicher als beispielsweise in traditionell muslimischen Gegenden.
  • Legitime Autorität – zwar sei die theokratische Organisation der Zeugen Jehovas stark hierarchisch, doch gebe es keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen einfachen Mitgliedern und Ältesten (siehe Organisation). Der Aufstieg in eine Führungspositionen z. B. zum Ältesten, sei jederzeit möglich und ist in diesem Sinne demokratisch.
  • Eine jederzeit und kostenlos durch die verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitglieder zur Verfügung stehende „labor force“ (dt. Arbeitskräftepotenzial).
  • Eine Fertilitätsrate, die die Mortalitätsrate der Mitglieder übersteigt.
  • Eine effektive Sozialisation junger Mitglieder, die nicht durch Konversion zu den Zeugen Jehovas kamen, sondern weil ihre Eltern bereits Mitglieder waren.
  • Günstiges Umfeld – die Zeugen Jehovas seien zumeist dort besonders erfolgreich, wo die Mobilisierung durch ihre konventionellen Konkurrenten, wie etwa der Volkskirchen, gering ausfällt.
  • Eine Soziale Vernetzungen mit der gesellschaftlichen Umwelt über die Grenzen der Religionsgemeinschaft hinaus.
  • Ein mittleres Maß an Spannung zur gesellschaftlichen Umwelt durch rigide Vorschriften („strictness“), gegen die zu verstoßen Sanktionen nach sich ziehe - Es soll von den Mitgliedern enorme zeitliche Investitionen und erhebliche Opfer verlangt werden. Zum Beispiel im Sexualverhalten, beim Verzicht auf den Kontakt mit ehemaligen Zeugen Jehovas, Tabak, Drogen, Bluttransfusionen, Geburtstage und andere Feste, welche nicht mit ihrem Glauben zu vereinbaren sind. Dadurch würden „free riders“ (Trittbrettfahrer) von der Gruppe ferngehalten, die vom intensiven Gemeinschaftsleben profitierten würden, ohne die damit verbundenen Kosten mitzutragen. Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft sei daher niederschwellig möglich. Gleichzeitig dürfe diese Spannung zur Umwelt nicht so stark werden, dass Konvertiten abgeschreckt würden, weswegen es bei den Zeugen Jehovas zum Beispiel keine strengen Kleidervorschriften gebe.

Demgegenüber sehen Stark und Iannaccone nur einen Faktor der Misserfolg begünstigen würde, nämlich dass die Glaubenssätze der Zeugen Jehovas teilweise empirisch überprüfbar waren. Das Nichteintreffen der vorhergesagten Parusie im Jahre 1975 habe die Wachstumsrate merklich geschmälert. Doch seitdem auf konkrete Vorhersagen verzichtet wird, sei diese Gefahr für ihr weiteres Wachstum eliminiert.

[Bearbeiten] Lehre

Hauptartikel: Lehre der Zeugen Jehovas
Jehovas Zeugen sind gehalten, das regelmäßige persönliche Bibelstudium zu pflegen.

Die Zeugen Jehovas leiten ihren Glauben von ihrem Verständnis der Bibel ab.[9][10] Demnach enthält die Bibel die von Gott durch Inspiration offenbarte religiöse Wahrheit, welche Grundlage der gesamten Lehre ist. Ihre Exegese der Bibel unterscheidet sich dabei in vielen Punkten von der, die in den meisten anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist.

[Bearbeiten] Gottesbild

Jehovas Zeugen beten zum „allmächtigen und ewigen Gott“ Jehova. Nach ihrem Bibelverständnis hat er das Universum und das Leben erschaffen. Seine Haupteigenschaften seien Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit. Jehova wird als unsichtbarer Geist gesehen, der unabhängig vom Menschen existiert und ein persönliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde hat. Die Dreifaltigkeit lehnen sie ab.[11] Sie sehen Jesus als „einen Gott“ im Sinne eines mächtigen Geschöpfs an, das jedoch nicht wesenseins mit dem allmächtigen Gott sei. Den Heiligen Geist betrachten sie als Gottes wirksame Kraft und nicht als eigenständige Person. Gebete dürften allein an Gott und nur durch Jesus Christus als „Fürsprecher“ gerichtet werden.

[Bearbeiten] Jesus Christus

Jesus betrachten Jehovas Zeugen als das erste und einzige von Gott allein erschaffene Geschöpf. Er wird somit nicht als „ewig“, jedoch nach seiner Wiedererweckung vom menschlichen Opfertod als unsterblich gesehen und sei als Sohn Gottes seinem Vater untergeordnet. Nur aufgrund der Erlösung der Menschheit durch den Tod Jesu, des persönlichen Glaubens an den Wert dieses Opfers und einem, nach Gottesmaßstäben ausgerichteten Leben, könne der Gläubige Vergebung von Sündenschuld erlangen.

Die Auferstehung Jesu war nach Auslegung der Zeugen Jehovas nicht leibhaftig. Sie glauben, dass sein menschlicher Leib entmaterialisiert worden sei und er mit einem nichtmateriellen, „geistigen Leib“ auferstand. In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt sei Jesus mit dem Erzengel Michael identisch.[12]

Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl und nicht an einem Kreuz hingerichtet wurde. Die Verwendung dieses oder ähnlicher Gegenstände für religiöse Handlungen oder als Symbol lehnen sie als „Götzendienst“ ab (2 Mos 20,4,5 ELB; 1 Kor 10,14 ELB).[13]

[Bearbeiten] Eschatologische Vorstellungen

Zu ihren eschatologischen Lehren gehört der Glaube an die buchstäbliche Wiederherstellung des Paradieses, auf der Erde.

[Bearbeiten] Leben nach dem Tod

Menschen besitzen nach Auffassung der Zeugen Jehovas keine „unsterbliche Seele“. Die Seele ist demnach kein Teil des Menschen, sondern der „ganze Mensch“ als lebendes Wesen. Daher betrachten sie die Seele als sterblich. Somit negieren die Zeugen Jehovas die Existenz einer Hölle und vertreten den annihilationistischen Standpunkt. Zeugen Jehovas glauben, dass nach Harmagedon alle von Gott als „treu“ befundene Menschen entweder ewiges Leben auf der Erde oder unsterbliches Leben im Himmel erhalten.[14] Dabei sei die Zahl derer, die unsterbliches Leben erlangen können auf 144.000 begrentzt, im Gegensatz zur unbegrenzten Gruppe, die ewiges Leben erhalte. Diese Gruppe wird als „große Volksmenge“ bezeichnet, die begrenzte als „kleine Herde“ oder „Geistgesalbte“. Die Unterteilung werde ausschließlich von Gott getätigt. Sollte ein „treuer“ Mensch vor Harmagedon gestorben sein, so werde er von Gott wiedererweckt werden. „Untreue“ bleiben tot.

Die Unterscheidung in Gläubige mit himmlischer und irdischer Hoffnung beeinflusst das Verhältnis der einzelnen Zeugen Jehovas zueinander nicht. Es gibt keine besondere Behandlung oder ein besonderes Ansehen, welche aus der Zugehörigkeit zu einer der beiden Gruppen abzuleiten wäre.

[Bearbeiten] „Letzten Tage“ - ab 1914 bis zum Eingreifen Gottes

Die Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus Christus 1914 unsichtbar wiedergekehrt ist und die Herrschaft über das „Königreich Gottes“ im „Himmel“ in Form einer „theokratischen Regierung“, übernommen habe und damit die „letzten Tage“ begannen. Christus habe als erste Amtshandlung Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engel) aus dem Himmel auf die Erde verbannt.

Die „letzten Tage“ sollen eine unbestimmte Zeit andauern und in einem globalen, von Gott durch Jesus Christus geführten Endzeitkrieg gipfeln. Nach ihrer Überzeugung sind die „Jehovas Zeugen“ die einzige Organisation, die in diesem Krieg unter dem besonderen Schutz „Jehovas“ stehen.[15] An diesem Krieg sehen sie sich als Unbeteiligte, da es nur Gott und seinem Sohn zustehe zu richten und Krieg zu führen (Röm 12,17-19 ELB). Nach diesem Krieg soll eine 1000 Jahrherrschaft beginnen.

Über den Zeitpunkt, an dem die „letzten Tage“ enden und damit die 1000 Jahrherrschaft beginnen soll, machen die Zeugen Jehovas heute keine genauen Angaben mehr. Ursprünglich prophezeite Russell das Ende der „Zeiten der Heiden“ auf den Oktober im Jahr 1914. Es sollten alle politische und kirchliche Herrschaften fallen und durch das Reich Gottes auf Erden ersetzt werden.[16] Sein Nachfolger Rutherford deutete diese Aussage um: 1914 sei die Königsherrschaft Christi unsichtbar im Himmel angebrochen, die Generation der 1914 lebenden Gläubigen würde aber ihr sichtbares Erscheinen miterleben.[17] Für 1925 sagte er den Höhepunkt der „großen Drangsal“ voraus. In den 1960er Jahren richteten die Zeugen Jehovas den Fokus ihrer Berechnungen auf das Jahr 1975.[18]

[Bearbeiten] Die Millenniumsherrschaft und das Paradies auf Erden

Nach Harmagedon sollen die Menschen unter eine tausendjährigen Herrschaft des Königreiches Gottes, welches durch Jesus als König und seine 144.000 Mitregierenden repräsentiert wird, zur Vollkommenheit geführt werden. Hierdurch sollen die Menschen geistig und körperlich gesunden. Danach fände eine Endprüfung statt, indem Satan für eine begrenzte Zeit aus dem „Abgrund“,[Siehe 1] freigelassen werden würde (Offb 20,7-10 EU). Diejenigen die sich aufgrund des negativen Einfluss durch den freigelassenen Satan erneut gegen die Souveränität Jehovas stellen, würden nach Abschluss der Prüfung mit Satan und seinen Dämonen durch das Königreich sterben. Damit sei das verloren gegangene irdische und geistige Paradies endgültig wiederhergestellt.

[Bearbeiten] Blut, Bluttransfusionen und Operationen

Jehovas Zeugen lehnen jede Art des „Gebrauchs von Blut“ als Nahrungsmittel- oder als Medikamentenzusatz und seit 1944 auch als Bluttransfusion ab. Fleisch darf nach dem einfachen Ausbluten gegessen werden, obwohl noch geringste Mengen an Blut im Gewebe vorhanden ist. Zeugen Jehovas glauben, dies sei durch Texte wie 1 Mos 9,4 ELB („Nur Fleisch mit seiner Seele — seinem Blut — sollt ihr nicht essen“, NWÜ) und Apg 15,29 ELB („… euch […] zu enthalten […] von Blut …“, NWÜ und ELB) gestützt (siehe Jakobusklauseln). Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso verworfen wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende. Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen u.ä.) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlösung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheim, ebenso Organ- und Knochenmarktransplantationen. Sie sind auch mit der Entnahme von Blut für Diagnosezwecke einverstanden. Für den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Pflegepersonal haben die Zeugen Jehovas einen Krankenhausinformationsdienst und ein Krankenhaus-Verbindungskomitees eingerichtet.[19]

[Bearbeiten] Aussagen zur Bibel

Von verschiedenen Wissenschaftlern werden die Zeugen Jehovas dem christlichen Fundamentalismus zugeordnet.[20] In ihrem Schriftverständnis glauben die Zeugen an die Verbalinspiration der Bibel.[10][21][22] Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen. Der Bibeltext sei von einem einheitlichen Thema durchzogen: „die Rechtfertigung der Souveränität Jehovas und die endgültige Erfüllung seines Vorsatzes bezüglich der Erde durch sein Königreich unter Christus“.[23] Je nach Kontext werden die Aussagen der Bibel sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert.

Die Zeugen Jehovas verwenden hauptsächlich die von ihnen herausgegebene Neue-Welt-Übersetzung. Bis zum Erscheinen der deutscher Ausgabe in den 1970er Jahren, kam im deutschsprachigen Raum vorrangig die unrevidierte Elberfelder Bibel zur Anwendung. Bei Bedarf werden in den Publikationen andere Bibelübersetzungen zum Vergleich oder bei treffenderem Wortlaut verwendet. In Sprachen, in welchen die Neue-Welt-Übersetzung nicht verfügbar ist, werden auch heute noch andere Bibelübersetzungen durch die Wachtturm-Gesellschaft verteilt.[24]

[Bearbeiten] Gottesdienst und Praxis

[Bearbeiten] Zusammenkünfte

Schriftzug an der Fassade eines Königreichssaals der Zeugen Jehovas
Königreichssaal in Bochum-Weitmar (2007)
Zusammenkunft in einem Königreichssaal

Die Zusammenkünfte finden meist in eigenen Versammlungsstätten statt, die Königreichssaal genannt werden. In diesen Zusammenkünften werden religiöse Ansprachen gehalten, deren Rahmen meist vorgegeben sind. Es werden Situationen aus dem Predigtdienst demonstriert, Interviews geführt, Vorträge gehalten sowie in Form von Fragen und Antworten biblische Themen mit Hilfe eigener Literatur und der Bibel behandelt. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkünfte und zwischen zwei Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am Ende wird gemeinsam gebetet.

Es finden an zwei Tagen in der Woche eine Zusammenkunft statt, die jeweils 1 ¾ Stunden dauern. Sie werden von männlichen Zeugen Jehovas geleitet. An bestimmten Programmteilen sind auch Frauen beteiligt, jedoch nicht in Form eines Vortrages.

Dreimal im Jahr finden größere Tagungen statt, die als „Kongresse“ bezeichnet werden. Je nach Art und Dauer des Kongress kommen zwischen 500 bis mehrere 1000 Personene zusammen. Diese Kongresse werden je nach Größe in eigens erbauten Kongressälen, angemieteten Fußballstadien oder Messegeländen gehalten.

[Bearbeiten] Taufe

Zeugen Jehovas praktizieren die Gläubigentaufe, ohne dafür eine Altersgrenze festzulegen. Damit jemand als Taufanwärter zugelassen wird, muss er bereits als „ungetaufter Verkündiger“[Siehe 2] tätig sein. Der Religionssoziologe Rodney Stark und Prof. Laurence R. Iannaccone stellten fest, das sich nur relativ wenige unter 16-jährige als Verkündiger qualifizieren.[25][26][27][28] Äußert ein ungetaufter Verkündiger den Wunsch sich taufen zu lassen, werden mit ihm Gespräche geführt, die belegen sollen, dass ein ausreichendes Verständnis der Lehre sowie grundlegende Bibelkenntnis vorhanden sind. Ausserdem soll dabei geklärt werden ob seine Bewerbung auf den eigenen freien Willen gegründet ist und er sich der Tragweite dieses Schrittes bewusst ist.[29]

Die Taufen werden üblicherweise bei den sogenannten „Kongressen“ vollzogen. Vor der eigentlichen Taufe werden hier öffentlich zwei Fragen gestellt, die jeder Taufanwärter mit „Ja“ beantworten muss:

  1. Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?
  2. Bist du dir darüber im klaren, dass du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist?

Danach werden die Täuflinge vollständig im Wasser untergetaucht. Eine Taufformel wird dabei nicht gesprochen.

[Bearbeiten] Abendmahl

Die einzige religiöse Feier der Zeugen Jehovas ist das Abendmahl des Herrn, das auch Gedächtnismahl oder Feier zum Gedenken an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird am 14. Nisan nach Sonnenuntergang begangen. Bei der Festsetzung des Tages orientieren sich Zeugen Jehovas am jüdischen Mondkalender, wie er ihrer Meinung nach in biblischer Zeit in Verwendung war, so dass der Tag der Abendmahlsfeier im gregorianischen Kalender kein festes Datum hat. 2011 z. B. fiel der Tag auf den 17. April, 2012 dagegen auf den 5. April nach Sonnenuntergang.

Während der Feier wird eine Ansprache gehalten, die Sinn und Nutzen von Jesu Tod erklären soll. Danach werden Rotwein und ungesäuertes Brot, die Symbole für das Blut und den Körper Jesu Christi, von Anwesendem zu Anwesendem gereicht. Es ist jedem freigestellt, etwas von diesen Symbolen zu sich zu nehmen. Von dieser Möglichkeit machen weltweit nur wenige Gebrauch.[Siehe 3] Personen, die von den Symbolen nehmen zeigen dadurch an, dass sie sich der in Offenbarung des Johannes erwähnten Gruppe von 144.000 Menschen (Offb 7,4 ELB) zugehörig fühlen (siehe auch "Leben nach dem Tod" und Millenniumsherrschaft). Alle die nicht von den Symbolen nehmen werden als Beobachter bezeichnet. Die Einsammlung der 144000 soll an Pfingsten im Jahr 33 beim ersten Abendmahl begonnen haben und gilt nach Ansicht der Zeugen Jehovas als nahezu abgeschlossen.

[Bearbeiten] Evangelisation und Mission

Darstellung eines Bibelkurses, von Jehovas Zeugen als „Heimbibelstudium“ bezeichnet

Jehovas Zeugen fallen besonder durch ihr Evangelisation auf, welches sie als Predigtdienst oder Predigtwerk (früher auch als „Felddienst“) bezeichnen. Dabei sprechen sie Menschen an Haustüren und öffentlichen Plätzen an und hinterlassen bei Interesse kostenfrei Literatur oder bieten ein Biebelstudium an. Vor 1991 wurde die Literatur zum Selbstkostenpreis abgegeben. Pro Monat investiert ein durchschnittlich aktiver Zeuge Jehovas etwa 17 Stunden seiner Freizeit in diese Tätigkei.[30]

Seit 1943 betreiben Sie ein weltweites Missionarswerk. Die Missionare werden hierfür in einer sogenannten „Gileadschule“ ausgebildet. Missionare setzen 130 bis 140 Stunden im Monat für das Predigtwerk ein und werden dabei in Ländern eingesetzt, in denen die Zeugen Jehovas nicht so stark vertreten sind.

[Bearbeiten] Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe

Bei Jehovas Zeugen wird die Exkommunikation als „Gemeinschaftsentzug“ bezeichnet, und soll als Meidung praktiziert werden. Nach ihrer Ansicht belegen unter anderem die Bibeltexte aus 1 Kor 5,11-13 ELB und 2 Joh 1,8-11 ELB, dass der Gemeinschaftsentzug schon bei den Urchristen üblich war. Diese Sanktion treffen getaufte Mitglieder, die sich eines schweren Fehlverhaltens gegen die Glaubensgrundsätze der Zeugen Jehovas schuldig gemacht haben und es nicht bereuen oder die Wachtturm-Gesellschaft nicht als Autorität anerkennen (Abtrünnigkeit).[31] Meist verlassen die Betroffenen vor ihrem Ausschluss von sich aus die Gemeinschaft.[32]

Gemeinschaftsentzug bedeutet in der Praxis, dass soziale Kontakte mit dem Ausgeschlossen nicht mehr gestattet sind. Eine Ausnahme bilden enge Familienangehörige. Sollte ein ausgeschlossener Angehöriger im Haushalt leben, wird in der Literatur darauf hingewiesen, dass man weiterhin verpflichtet sei, für seine Hausgemeinschaft zu sorgen, allerdings solle keine „geistige Gemeinschaft“, im Sinne von gemeinsamer Anbetung, mehr mit ihm gepflegt werden.[33][34] Sollte er dagegen nicht im Haushalt leben, wird empfohlen, den Kontakt auf das nötigste zu beschränken.[33]

Ausgeschlossene können die Zusammenkünfte ohne aktive Beitiligung am Versammlungsgeschehen besuchen. Sie haben die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren, falls sie das an ihnen gerügte Verhalten nicht mehr zeigen. Etwa ein Drittel sollen von dieser Möglichkeit gebrauch machen.[35] Die Rückkehr ist auch nach schwersten Vergehungen möglich, selbst dann, wenn diese von staatlichen Gerichte als Verbrechen verurteilt wurden. Nach der Wiederaufnahme kann ein Rückkehrer normal am Versammlungsgeschehen teilnehmen.

[Bearbeiten] Verhältnis zum Staat

Zeugen Jehovas betrachten die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autorität ausgestattet (vgl. Röm 13,1–7 ELB). Daher halten sie sich an die staatlichen Gesetze solang diese nicht eine Handlung fordern, die nach ihrem Biebelvständnis nicht im Einklang mit Gottes Geboten ist (vgl. (Apg 5,29 ELB)). Z. B. weigern sie sich den Militärdienst zu leisten (→ Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas).

(Joh 17,16 ELB) sehen sie als Aufforderung sich Politisch neutral zu verhalten, daher beteiligen sie sich nicht an politischen aktivitäten wie z. B. Demonstrationen, Wahlen, Revolutionen, usw. und nehmen keine politischen Ämter ein. Darüber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer Verehrung des Staates oder seiner Repräsentanten gleich kommen (Fahnengruß, Singens der Nationalhymne, usw.).

[Bearbeiten] Ausbildung und Beruf

Die Literatur der Zeugen Jehovas weist auf die Widersprüche und Interessenkonflikte hin, welche zwischen einer Hochschulausbildung und dem Leben als Zeuge Jehovas bestehen können. In den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor dem vermeintlich unmoralischen Lebenswandel vieler Studenten gewarnt, mit der Begründung, dass sich viele Hochschulen seit den 60er Jahren zu Brutstätten der Gesetzlosigkeit und der Unmoral entwickelt hätten.[36] Gemäß einer Empfehlung des monatlich erscheinenden internen Mitteilungsblattes Unser Königreichsdienst vom April 1999 wird angeraten, dass Bildungsfragen mit den Eltern, den Versammlungsältesten, dem Kreisaufseher oder mit erfolgreichen Pionieren besprochen werden sollten. Die letzte Entscheidung über die berufliche Zukunft ist aber dem Einzelnen überlassen.[37] Bei allen Überlegungen solle das Bestreben im Vordergrund stehen, Jehova in größtmöglichem Umfang durch das christliche Predigtwerk zu dienen. Aus diesen Gründen entscheiden sich viele Zeugen Jehovas gegen eine Hochschulausbildung.[38]

[Bearbeiten] Ehe und Familie

Die Ehe wird als heilig angesehen. Eine Scheidung ist nur erlaubt, wenn ein Fall von Ehebruch vorliegt.[39] Die Literatur der Zeugen Jehovas weist darauf hin, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und sich die Frau ihm unterzuordnen hat. Diese Lehre wird unter Anderem mit 1 Kor 11,3 ELB begründet.[40] Nach demselben Prinzip sollen sich Kinder ihren Eltern unterordnen. Vorehelicher Geschlechtsverkehr, Polygamie, das Zusammenleben ohne Trauschein und die Ausübung von homosexuellen Handlungen gelten als Sünden und können zum Gemeinschaftsentzug führen. Von Eheschließungen mit Personen, die keine Zeugen Jehovas sind, wird abgeraten.

[Bearbeiten] Organisation

[Bearbeiten] Geistliche Leitung

Weltzentrale der Zeugen Jehovas in New York City

Als geistliche Leitungsinstanz fungiert ein Gremium bestehend aus derzeit sieben Männern, die sogenannte selbstbezeichnete „Leitenden Körperschaft“. Dieses Gremium tagt in der New Yorker Weltzentrale.[41] Hierarchisch sind darunter die Zweige unter Aufsicht von Zweigkomitees, die Bezirke unter Aufsicht der Bezirksaufseher, die Kreise unter Aufsicht der Kreisaufseher und als lokale Einheiten die Versammlungen angeordnet. Die Zweige sind in 15 Zonen mit je einem Zonenaufseher aufgeteilt, der sie zyklisch besucht.

Die leitende Körperschaft ist untergliedert in verschiedene Komitees:

  1. Komitee des Vorsitzenden: koordiniert die Arbeit der verschiedenen Komitees und kümmert sich um dringende Angelegenheiten. Jeweils 1 Vertreter der anderen Komitees ist in dem Komitee des Vorsitzenden enthalten.
  2. Personalkomitee: Einstellung neuer Sondervollzeitdiener (Mitarbeiter in Zweigbüros, Sonderpioniere, Missionare und reisende Aufseher).
  3. Verlagskomitee: Dieses Komitee kümmert sich um finanzielle und rechtliche Belange der Körperschaften.
  4. Dienstkomitee: Dieses Komitee koordiniert die weltweite Evangelisierung. Es organisiert die Predigttätigkeit von Allgemeinen Pionieren, Sonderpionieren, Missionaren und reisenden Aufsehern.
  5. Lehrkomitee: Dieses Komitee ist zuständig für die geistige Belehrung und organisiert regionale und überregionale Kongresse. Das Lehrkomitee ist ebenfalls zuständig für die Organisierung von Schulen (Pionierschule, Missionarschule Gilead und die Schule zur dienstamtlichen Weiterbildung).
  6. Schreibkomitee: Hier wird die „geistige Speise“ in Form der Zeitschriften, Broschüren, Kassetten und Videos vorbereitet. Des Weiteren werden telefonische und schriftliche Fragen zur Lehre beantwortet. Auch die Beiträge aus anderen Zweigen werden übersetzt und in den Zeitschriften veröffentlicht, oder als Brief an die Zweige verbreitet.

Die Mitteilungen der Zentrale in Brooklyn werden an die Zweigkomitees gesandt und im Bedarfsfall von dort an die einzelnen örtlichen Versammlungen weitergeleitet. Zentralorgan ist die Zeitschrift Der Wachtturm, für den Bereich des Missionswerks werden interne Mitteilungen monatlich durch das Mitteilungsblatt Unser Königreichsdienst getätigt.

[Bearbeiten] Zweigniederlassungen – Rechtliche Organisation und Aufgaben

Druckmaschine im deutschen Zweigbüro in Selters/Taunus

Es gibt weltweit 116 Zweige, in denen Literatur in die jeweiligen Sprachen übersetzt und verschickt wird; in einigen Zweigen (wie beispielsweise in Deutschland, England, Finnland und Italien) wird auch gedruckt. Die wichtigste Aufgabe der Zweige ist die Organisation der Predigttätigkeit, an der sich ein Großteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu nötige Einteilung des Gebietes, die Klärung rechtlicher Fragen und die Schaffung von Zusammenkunftsstätten sind einige weitere Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf Erzielung kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee vor. Eine Unterabteilung des Zweigkomitees ist die Dienstabteilung, die als Vertreter der leitenden Körperschaft im Land betrachtet wird. Sie hat dieselben Aufgaben wie das Dienstkomitee, jedoch national begrenzt. Die Dienstabteilung ist auch für Berichte der Kreisaufseher zuständig, die er nach der Besuchswoche verfasst. Des Weiteren ist die Dienstabteilung für die Rechtsfälle in den Versammlungen zuständig, was bedeutet, dass das lokale Rechtskomitee mit dem Dienstkomitee zusammenarbeitet. Normalerweise genügt es, nach einem Rechtsfall einen Bericht zu schreiben. Stellt sich heraus, dass der Fall mit Kindesmissbrauch in Verbindung steht, wird die Dienstabteilung sofort informiert.

Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand o.ä.) jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Religionsgemeinschaft identisch ist. In Deutschland sind dies die Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (kurz Wachtturm-Gesellschaft genannt), deren Verwaltungszentrum sich in der Gemeinde Selters im Taunus befindet. Der Sitz der Zeugen Jehovas in Deutschland, KdÖR befindet sich in Berlin und wird „Jehovas Zeugen in Deutschland, KdÖR“ genannt. Diese Körperschaft ist das ausführende Organ in Deutschland, das sich der Wachtturm-Gesellschaft bedient, um die Gemeinden zu betreuen. Jeder getaufte Zeuge Jehovas mit deutschem Wohnsitz, der einer Gemeinde angeschlossen ist, ist durch die Taufe automatisch Mitglied der KdÖR.[1] In Österreich haben die Zeugen Jehovas seit 2009 den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft.[42] Das Verwaltungszentrum von „Jehovas Zeugen in Österreich“ befindet sich im 13. Wiener Gemeindebezirk. Die „Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz“ hat ihren Hauptsitz in Thun.

Eine Teilgliederung der Wachtturm-Gesellschaft ist der „Orden der Sondervollzeitdiener der Zeugen Jehovas“. Dieser Orden hat das Ziel der Fürsorge der Sondervollzeitdiener (Sonderpioniere, Reisende Aufseher, Missionare, Bethelmitarbeiter). Durch diesen Orden wird gewährleistet, dass alle Sondervollzeitdiener weltweit den gleichen Status genießen, da sie in gemeinsamer Lebensführung apostolische Aufgaben übernehmen. Der Orden selbst verfügt über keine eigenen Mittel.

In Deutschland ist der rechtliche Träger des Ordens die Wachtturm-Gesellschaft. Alle Ordensmitglieder unterliegen dem Gehorsams- und Armutsgelübde, das unter anderem die Erwerbstätigkeit ausschließt. Die Mitglieder des Ordens sind krankenversichert. Die Rentenversicherung wird am Ende der Dienstzeit für den Dienstzeitraum nachgezahlt. Arbeitslosengelder werden nicht eingezahlt. Sollte ein Ordensmitglied im Laufe seines Dienstes alt werden, so trägt der Orden die Fürsorge für ihn.

[Bearbeiten] Gemeinden

Die Gemeinden werden Versammlungen genannt, deren „Älteste“ (ausnahmslos Männer, 1 Tim 2,11–12 ELB; 3,1–13 ELB) gemeinsam als „Ältestenschaft“ tätig und für geistliche Belange der Versammlung verantwortlich sind. Sie haben organisatorische Aufgaben, lehren, besuchen die Mitglieder durch „Hirtenbesuche“ und beteiligen sich, wie die meisten anderen auch, an der Predigttätigkeit.

[Bearbeiten] Immobilien

Gebäude mit Königreichssälen in Aachen

Die Versammlungsstätten (Königreichssäle, Kongresssäle) und Zweigniederlassungen mit Druckereigebäuden werden überwiegend von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurden ein nationales und ein internationales Bauprogramm gegründet. In diesem Bauprogramm arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Die dadurch vorhandene Infrastruktur wird auch genutzt, um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten leisten zu können (in Deutschland geschah das z. B. bei den Hochwasserkatastrophen an der Elbe). Katastrophenbetreuung findet durch den eingetragenen Verein „Humanitäres Hilfswerk der Zeugen Jehovas e. V.“ statt. Finanziert werden die Bauprogramme durch freiwillige Spenden und Darlehen. Die Verwaltung der Königreichssäle liegt in Deutschland grundsätzlich bei einer der Versammlungen, die den Saal nutzen, das Eigentum der Kongresssäle und vieler Königreichssäle bei der Religionsgemeinschaft.[1]

[Bearbeiten] Geschichte

[Bearbeiten] Ursprung und Entwicklung

Der Ursprung der Zeugen Jehovas findet sich in der Gruppe um Charles Taze Russell, der als Presbyterianer erzogen wurde und Mitglied der Kongregationalistenkirche war und dem späteren Bibellesekreis.[43]

[Bearbeiten] Charles Taze Russell

Charles Taze Russell
Hauptartikel: Charles Taze Russell

Enttäuscht von den Lehren seiner Kirche, begann er ein intensives Studium der Bibel. Er verstand nicht, wie ein Gott der Liebe eine ewige Qual für Sünder anordnen könne.

Im Jahre 1870 gründete er mit Bekannten einen Kreis zur Erforschung der Bibel. Bis 1875 bildeten sie sich aus der Bibel die Meinung, dass

  1. es keine unsterbliche Seele gebe, aber die Unsterblichkeit als Gabe im himmlischen Reich gewährt werde
  2. Jesu Tod ein Loskaufsopfer für alle Menschen darstelle
  3. die Wiederkunft Christi zunächst unsichtbar erfolge, um die Seinen zu sammeln
  4. die Wiederkunft Christi nicht in erster Linie den Zweck einer Vernichtung habe, sondern einen Segen für die Menschheit bedeute

Im Jahr 1876 erhielt Russell eine Ausgabe der Zeitschrift Herald of the Morning, die von dem Adventisten Nelson Homer Barbour in Rochester herausgegeben worden war. Barbour überzeugte Russell davon, dass die „unsichtbare Wiederkunft Christi“ bereits 1874 stattgefunden habe. Diese Überzeugung ließ Russell noch aktiver werden. Er unterstützte die Zeitschrift finanziell und als redaktioneller Mitherausgeber. Gemeinsam gaben sie das Buch Three Worlds, and the Harvest of This World heraus, in dem sie Gründe für die angebliche Wiederkunft Christi im Jahre 1874 und für „die irdische Phase des Reiches Gottes“ im Jahre 1914 ausführten.

Barbour und Russell arbeiteten zusammen, bis es zum Eklat in Bezug auf den Wert des Loskaufsopfers kam. Russell gründete eine eigene Zeitschrift, Zion’s Watch Tower and Herald of Christ’s Presence, die ab Juli 1879 mit einer Startauflage von 6000 Exemplaren erschien und bis heute als Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich erscheint. Die Gesamtauflage beträgt mittlerweile über 42 Mio. Stück.

1881 gründete er die Zion’s Watch Tower Tract Society. Diese wurde 1884 nach den Gesetzen des Staates Pennsylvania als Körperschaft eingetragen. Die Leitung übernahm Russell selbst.

Zu seinem umfangreichsten Werk zählt eine 7-teilige Buchreihe mit dem Namen Millennium-Tagesanbruch, die 1904 in "Schriftstudien" umbenannt wurde. Zu Russells Lebzeiten erschienen sechs Bände. Der abschließende siebte Band, welcher sich zum Teil auf das stützte, was Russell geschrieben hatte, wurde kurz nach seinem Tod veröffentlicht. Bis 1916 war eine Auflage von knapp 9,4 Millionen Exemplaren erreicht.

Als Russell im Wachtturm lehrte, dass der Neue Bund ausschließlich ins kommende Zeitalter gehöre, spalteten sich die Freien Bibelforscher 1909 von Russells Organisation ab, da sie darin ein Abweichen von der biblischen Lehre sahen.[44]

[Bearbeiten] Joseph Franklin Rutherford

Hauptartikel: Joseph Franklin Rutherford

Nachdem Russell auf der Heimfahrt von einer Vortragsreise in einem Zug verstorben war, folgte ihm am 6. Januar 1917 Joseph Franklin Rutherford als Präsident der Watch Tower Society nach.[45] Rutherford organisierte die Bewegung zentralistisch und entdemokratisierte die Entscheidungswege.[2] Dies führte zu einer weiteren Abspaltung aus der die Ernsten Bibelforscher und die Laien-Heim-Missionsbewegung entstanden.

Die Annahme des Namens Jehovas Zeugen im Jahr 1931 diente der Abgrenzung gegenüber den anderen Bibelforschern, und befriedigte den Wunsch der „Wachtturm-Gesellschaftsanhänger“, eine biblische Basis für die Benennung ihrer Gemeinschaft zu finden. Begründet und in der publizierten Literatur thematisiert (unter anderen in Rutherfords Buch „Jehova“) wurde dies exegetisch mit dem Hinweis auf Jes 43,10–12 ELB: „ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas“ (gem. NWÜ). Heute erinnert an die alte Bezeichnung nur noch der Titel „International Bible Students Association“ (Kurzform „IBSA“) der britischen Körperschaft.

Nach Rutherfords Tod 1942 übernahm Nathan Homer Knorr das Amt des Präsidenten der Muttergesellschaften. Unter ihm erfolgte die Gründung einiger edukativer Einrichtungen für die weltweite Mission.

[Bearbeiten] Zeugen Jehovas in Deutschland

Das Zentralorgan Der Wachtturm erschien erstmals 1897 in deutscher Sprache. In Deutschland gibt es seit 1903 mit Eröffnung eines Büros in Elberfeld (heute Wuppertal) eine erste organisatorische Einrichtung der Religionsgemeinschaft. 1908 wurde durch Russell dort ein Zweigbüro der Wachtturm-Gesellschaft als Zentrale eröffnet. 1921 erhielt die Gemeinschaft die offizielle Rechtsfähigkeit und 1922 die förmliche Gemeinnützigkeit zugesprochen. 1923 wurde das Zweigbüro nach Magdeburg verlegt. 1926 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Vereinigung, Deutscher Zweig im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen.[46] 1946 wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone in Wiesbaden-Dotzheim eröffnet. In den 1980er Jahren erfolgte die Umsiedlung nach Selters mit der Errichtung eines neuen Verwaltungs- und Druckzentrums mit Bedeutung für den europäischen Raum.

Die Entwicklung der Mitgliederschaft nahm erst nach dem ersten Weltkrieg zahlenmäßig relevante Nennung an. Im Jahre 1918 betrug die Zahl der Mitglieder ca. 5500 und wuchs in den folgenden Zwanziger- und Dreißigerjahren auf ca. 25.000 an. Mit Ausnahme der USA hate zu der Zeit kein anderes Land soviele Mitglieder. Durch den Zweiten Weltkrieg, der NS-Verfolgung und der Teilung Deutschlands, waren die Mitgliederzahlen geringer als in der Vorkriegszeit. Mittlerweilen ist die Zahl der Mitglieder auf ca. 210000 Mitglieder angestiegen (zu den Mitgliedszahlen siehe „Verbreitung“).

Die Zeugen Jehovas sind heute in Deutschland in der Religionsgemeinschaft der „Zeugen Jehovas in Deutschland“ mit Sitz in Berlin-Köpenick öffentlich-rechtlich korporiert. Diese ist rechtlich ein Zweig der Watchtower Bible and Tract Society of Pennsylvania mit Sitz in Brooklyn, New York City. Die Wachtturm-Gesellschaft in Selters im Taunus hat für die Religionsgemeinschaft die Funktion einer Verwaltungs- und Organisationseinrichtung.

[Bearbeiten] Verfolgung im Nationalsozialismus

KZ-Kennzeichnung „Bibelforscher“

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Zeugen Jehovas verfolgt, unter anderem wegen ihrer konsequenten Weigerung, Kriegsdienst zu leisten, den Hitlergruß zu entbieten oder in anderer Weise am Führerkult, beispielsweise durch den sogenannten Treueeid, teilzunehmen. Sie wurden in Konzentrationslager eingesperrt und kamen teilweise darin um.

Zahlreiche Mitglieder der Religionsgemeinschaft, die sich weiterhin aktiv missionarisch und antimilitaristisch betätigten, wurden hingerichtet. Beispielsweise wurde die Herner Krankenschwester Helene Gotthold unter anderem wegen „Wehrkraftzersetzung“ Ende 1944 in Berlin-Plötzensee enthauptet.

[Bearbeiten] Deutsche Demokratische Republik

DDR-Prozess gegen die Zeugen Jehovas (1950)
Rechts die angebliche Organisationsstruktur

Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielten die Zeugen Jehovas zunächst eine Zulassung zur „gottesdienstlichen Betätigung“ in Magdeburg. Im August 1950 wurden sie in der DDR verboten, das Büro in Magdeburg geschlossen. Der Vorwurf lautete, die Vereinigung habe „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen“ betrieben, ihre Mitglieder seien „Spione einer imperialistischen Macht“. In dem Schauprozess[47] vom 3. und 4. Oktober 1950 zeigte die Staatsanwaltschaft als Beweisstück für staatsschädigende Tätigkeiten unter anderem von Zeugen Jehovas angefertigte „Gebietskarten“, die vermeintlich politische und militärische Strukturen der DDR dokumentierten. Die so gesammelten Daten, zusammen mit den Adressen von DDR-Funktionären und -Einrichtungen sowie Aufstellungen von Schwierigkeiten der Mitglieder mit Behörden, seien über die Magdeburger Leitung an die Zentrale nach Brooklyn, New York, übermittelt worden. Dadurch habe die „Sekte“ dem „amerikanischen Imperialismus“ in die Hände gespielt. Es resultierten hohe Zuchthausstrafen: zweimal lebenslänglich (für den Leiter der juristischen Abteilung der Wachtturmgesellschaft Willi H. aus Magdeburg, und für den hauptamtlichen „Kreisdiener“ in West-Mecklenburg, Lothar W.), dreimal 15 Jahre, einmal 12, zweimal 10 und einmal 8 Jahre Zuchthaus.[48] In der Urteilsbegründung heißt es:

„Zu den Organisationen, deren sich die ausländischen Reaktionäre zum Zwecke der Spionage und Wühlarbeit gegen die Deutsche Demokratische Republik bedienen, gehört nach der Anklage die Watch Tower and Tract Society, auch „Wachtturmgesellschaft“ genannt, mit Sitz in Brooklyn (USA) und deutschen Zweigbüros in Wiesbaden, Westberlin und Magdeburg. […] Wenn auch keine ausdrücklichen Anweisungen gegeben waren, gegen die Volkswahlen aufzutreten, so wurden doch solche Empfehlungen und Hinweise – daß man persönlich gegen die Wahl sei – in so klarer und bestimmter Art gegeben, daß jeder „Zeuge Jehovas“ sehr wohl verstand, daß er gegen die Wahl agitieren müsse, und das haben alle Angeklagten auch getan.“

Allein von 1950 bis 1955 kamen 1850 Zeugen Jehovas in den DDR-Strafvollzug. Insgesamt starben 60 inhaftierte Zeugen Jehovas in der DDR infolge Misshandlung, Unterernährung, Krankheit oder hohem Alter, zwei weitere waren vor Gründung der DDR ums Leben gekommen.[49] Es wurden zwölf lebenslange Haftstrafen ausgesprochen (später wurden sie auf 15 Jahre Haft reduziert).

DDR-Behörden versuchten vergeblich, den damaligen Leiter des Ost-Berliner Büros aus West-Berlin zu entführen. Nach Gerhard Besiers Forschungsergebnissen war die Anzahl der ostdeutschen Zeugen Jehovas bis Mitte der 1950er Jahre in etwa mit der vor dem Verbot 1950 vergleichbar. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) änderte später die Vorgehensweise, auch aufgrund der offiziellen Abkehr der DDR-Politik vom Stalinismus. Man versuchte jetzt, die Gemeinschaft mit eingeschleusten Personen zu unterwandern, um sie so von innen heraus zu „zersetzen“ (Stasi-Jargon).

Das MfS beabsichtigte, das Vertrauen in die Leitung der Zeugen Jehovas durch Briefe und ab 1965 durch die eigens herausgegebene Zeitschrift „Christliche Verantwortung“ zu erschüttern. Dieses nicht in der offiziellen Postzeitungsliste der DDR nachgewiesene Blatt stand Interessenten in Ost und West auf Anfrage zur Verfügung. Darüber hinaus erhielten es etliche Zeugen Jehovas in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland als ungebetene Zusendung. Diese gezielte Streuung von Desinformation zielte bewusst auch auf West-Deutschland, da man wusste, dass von dort die größte Unterstützung für die Zeugen Jehovas in der DDR kam. Ab 1967 wurde kein Mitglied der Religionsgemeinschaft mehr wegen seiner Missionstätigkeit von Strafgerichten verurteilt. Der illegale Predigtdienst und die Verbreitung von Zeitschriften wurden seitdem als Ordnungswidrigkeit geahndet. Von 1962 bis 1985 wurden Zeugen Jehovas jedoch wegen ihrer fortgesetzten Weigerung, Wehrdienst zu leisten, zu Haftstrafen verurteilt. Bis 1987 betraf dies 2750 Personen. Noch kurz vor dem Zusammenbruch der DDR verhängten die Behörden wegen verbotenen Predigens Geldbußen bis zu 1000 Mark.

Das 1978 eingeführte Pflichtfach „Wehrunterricht“ brachte junge Zeugen Jehovas in Bedrängnis. Vielen wurde wegen staatsfeindlicher Äußerungen eine berufliche und schulische Weiterbildung verwehrt.

Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5000 Zeugen Jehovas in Justizvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Ein Teil der Betroffenen waren „Doppeltverfolgte“: etwa 325 aktive Mitglieder waren bereits im Nationalsozialismus in Konzentrationslagern oder Gefängnissen eingesperrt.[50]

Einige Monate nach dem Fall der Berliner Mauer wurden die Zeugen Jehovas am 14. März 1990 in der DDR staatlich anerkannt.[51]

[Bearbeiten] Das Verfahren zur Anerkennung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit wurde 2005 vom Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, dass der Anspruch der Zeugen Jehovas auf Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin bestehe.[52]

Diese Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde vom Land Berlin bis zum 10. Februar 2006 mit der Begründung abgelehnt, die Zeugen Jehovas wiesen die für die Anerkennung erforderliche Rechts- und Staatstreue nicht auf (das Grundgesetz fordert dies nicht explizit).

Zuvor kam es am 24. März 2005 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin, wonach die Zeugen Jehovas in Deutschland die Voraussetzungen zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit allen damit verbundenen Rechten erfüllen und vom Land Berlin deshalb anerkannt werden müssten. Das Gericht sah den Vorwurf der mangelnden Rechtstreue als nicht bewiesen an.[53] Eine vom Berliner Senat beim Bundesverwaltungsgericht eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 1. Februar 2006 abgelehnt.[54]

Die Vertreter der Zeugen Jehovas waren zu einem Vergleich mit dem Land Berlin bereit, den das zuständige Gericht vorgeschlagen hatte. Gegenstand des Vergleichs war die Zuerkennung des gewünschten Status bei gleichzeitigem Verzicht der Religionsgemeinschaft auf die meisten mit diesem Status verbundenen Rechte, wie beispielsweise das Recht, Religionsunterricht an staatlichen Schulen durchführen zu können, eigene Kindergärten einzurichten oder durch den Staat eine Kirchensteuer einziehen lassen zu dürfen. Dieser Vergleich wurde vom Land Berlin zurückgewiesen, so dass aus Sicht der Vertreter der Zeugen Jehovas eine Weiterführung des Gerichtsprozesses unumgänglich war. Am 13. Juni 2006 wurden der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, mit dem Hauptsitz in Berlin, die Rechte einer KdöR durch den Berliner Senat verliehen.[55] Dem folgten elf Bundesländer,[56] während Baden-Württemberg per Kabinettsbeschluss[57], Rheinland-Pfalz,[58] sowie Bremen[59] zwischen Dezember 2010 und Mai 2011 die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verweigerten. Lediglich das Land Nordrhein-Westfalen hat bisher noch nicht über den Antrag der Zeugen Jehovas auf Anerkennung entschieden. Die Frage der Anerkennung in NRW und Bremen gilt deshalb als besonders schwierig, weil nicht die Verwaltung wie in den übrigen Bundesländern, sondern der Landtag bzw. die Bürgerschaft für die Anerkennung religiöser Körperschaften öffentlichen Rechts zuständig sind.[60] Gestützt auf ihren Status verlangen sie auch zunehmend gleichberechtigten Zugang zu Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Während der Bayerische Rundfunk regelmäßig Sendezeit im Frühprogramm des Radioprogramms Bayern 2 zur Verfügung stellt,[56] hat die Deutsche Welle im Herbst 2010 einen Antrag der Zeugen Jehovas auf Sendezeit gemäß § 17 Deutsche-Welle-Gesetz wegen der fehlenden Anerkennung in einigen Bundesländern abgelehnt.[61]

[Bearbeiten] Diskriminierung und Verfolgung

Organisationen und Einrichtungen, die sich mit Verstößen gegen Menschenrechte befassen, wie zum Beispiel Amnesty International, UNHCR oder die Schweizerische Flüchtlingshilfe, weisen in ihren Berichten darauf hin, dass Zeugen Jehovas wegen der Ausübung ihres Glaubensbekenntnisses in verschiedenen Ländern Angriffen und Verfolgung ausgesetzt sind. Zum Beispiel berichtet die Schweizerische Flüchtlingshilfe und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass in Eritrea seit dem Jahr 2008 eine systematische und intensivere Repression der Regierung zu beobachten ist. Bei Razzien werden unter anderem Mitglieder der Zeugen Jehovas gesucht und teilweise ohne Angabe von Gründen verhaftet. Gemäß der Schweizerischen Flüchtlingshilfe wird mit Zwangsarbeit, Misshandlungen und Folter versucht die Zeugen Jehovas dazu zu bringen ihren Glauben aufzugeben. So wurde den Zeugen Jehovas die Zusicherung der Freilassung gegeben, sofern diese ein Dokument unterschreiben, in dem sie versicherten ihren Glauben zu widerrufen und sich der orthodoxen Kirche anzuschliessen.[62][63]

[Bearbeiten] Ökumene

Die ökumenische Zusammenarbeit und die Mitgliedschaft in ökumenischen Organisationen lehnen die Zeugen Jehovas ab, da sie die dort beteiligten Kirchen als zur „falschen Religion“ zugehörend betrachten. Aufgrund dieser Standortbestimmung sahen die Zeugen Jehovas deshalb bisher keinen Anlass, eine Aufnahme in den Weltkirchenrat zu beantragen.

[Bearbeiten] Kontroversen

[Bearbeiten] Gegnerschaft

Kritische Stellungnahmen zu Jehovas Zeugen werden meist von Angehörigen konkurrierender christlicher Gruppierungen (zum Beispiel aus dem evangelikalen Bruderdienst Missionsverlag) geäußert sowie von sonstigen Medien und ehemaligen Mitgliedern. Von deren Seiten werden vor allem die Plausibilität der Lehren, die Methoden und die innere Struktur der Glaubensgemeinschaft in Frage gestellt. Einer der prominentesten Kritiker war Raymond Franz, der bis 1980 ein Mitglied der leitenden Körperschaft war. Unter Jehovas Zeugen gelten Publikationen aus dem Kontext ehemaliger Mitglieder als verpönt. In den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor ihnen gewarnt.[64]

Von den großen christlichen Bekenntnissen werden vor allem die abweichenden Glaubenslehren der Zeugen Jehovas kritisiert. Während sich in der Soziologie sowie in der Rechts- und Religionswissenschaft neutralere Begriffe durchgesetzt haben, werden in den Veröffentlichungen von Weltanschauungsbeauftragten mit kirchlichem Hintergrund religiöse Minderheiten im Allgemeinen sowie Jehovas Zeugen im Speziellen zumeist subjektiv-wertend als „Sekten“ bezeichnet. Aus Sicht der Konfessionskunde sind die Zeugen Jehovas zur Kategorie der biblisch-apokalyptischen Sekten zu zählen.[65] Der Religionswissenschaftler und Religionshistoriker Hubert Seiwert kritisiert, dass die negative Konnotation des Sektenbegriffs im alltäglichen Sprachgebrauch und dessen unkritische Verbreitung durch die Medien die Mitglieder der als deviant angesehenen Glaubensgemeinschaft teils als religiöse Fanatiker, teils als Opfer heimtückischer Manipulation abstempeln würden. Dies führe zu einer Stigmatisierung und damit einhergehend zu Exklusion und sozialer Diskriminierung. Die Zeugen Jehovas selbst lehnen diese negativen Zuschreibungen ab und betrachten ihrerseits alle anderen christlichen Kirchen als „Sekten der Christenheit“.[66][67][68]

Einige Wissenschaftler kritisieren die Kritik an den Zeugen Jehovas, die von ehemaligen Mitgliedern und den Sekten- und Weltanschauungsbeauftragten der beiden Großkirchen geäußert wird, als oft nicht objektiv und sehr negativ. Diese einseitige Kritik werde von den Medien übernommen, die zum Teil auch ganz bewusst nur Negatives berichten würden.[69][70]

[Bearbeiten] Medizinische Versorgung

Wiederholt haben in den Medien Todesfälle unter Jehovas Zeugen, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen in Verbindung gebracht werden, für Aufsehen gesorgt. Da die Zeugen Jehovas die Übertragung von fremdem oder eigenem Vollblut sowie zahlreicher Blutbestandteile aus religiösen Gründen ablehnen, auch wenn diese aus medizinischer Sicht vital indiziert erscheint,[71] haben in manchen Fällen medizinische Institutionen oder einzelne Ärzte die Behandlung von Zeugen Jehovas aufgrund ethischer und rechtlicher Bedenken abgelehnt. Das größte Problem stellt dabei die Haftung für Minderjährige dar.[72] Ob die Entscheidungen der Eltern über ihre unmündigen Kinder im Fall lebensbedrohlicher Krankheitsverläufe von den behandelnden Ärzten akzeptiert werden müssen, ist aus juristischer Sicht umstritten.[73] Die 17. Enquête-Kommission des Deutschen Bundestags „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ stellte fest, „daß sich bei den Zeugen Jehovas zumindest eine vorsichtige Relativierung [ihrer Haltung zur Blutfrage] andeutet. Zwar wird am prinzipiellen, biblisch begründeten Verbot der Bluttransfusion festgehalten. Daneben aber wird die umfassende medizinische Betreuung nicht in Frage gestellt und die Hoffnung geäußert, daß sich aufgrund des Fortschrittes in der medizinischen Technik zunehmend Eingriffsmöglichkeiten eröffnen werden, die eine Bluttransfusion nicht erfordern. Schließlich wird die prinzipielle Rechtsposition akzeptiert, daß auch gegen den Willen von Eltern Bluttransfusionen bei Kindern durchgeführt werden können.“[74]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

Wikinews Wikinews: Zeugen Jehovas – in den Nachrichten
 Commons: Zeugen Jehovas – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. Ein Zustand der Handlungsunfähigkeit vergleichbar mit einem Gefängnis. In diesen soll Satan und seine Dämonen in Harmagedon versetzt werden.
  2. Als Verkündiger wird eine Person bezeichnet, die regelmäßig am Missionierungswerkt teilnimmt.
  3. 2010: 18.706.895 Beobachter, 11.202 Teilnehmer

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. a b c d  Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R. (Hrsg.): Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. Nr. 2, Jahrgang 2009, Berlin 20. Juli 2009, S. 1 Sp. 2 (§ 1 ff., online, abgerufen am 05. Mai 2012).
  2. a b c Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin/New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660–663.
  3.  Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2011. Selters/Taunus 2011, S. 40, 44, 46 f.
  4. International Religious Freedom Report 2010. In: Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. State Department, 17. November 2010, abgerufen am 30. März 2012 (englisch).
  5. International Religious Freedom Report 2010. In: Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. State Department, 17. November 2010, abgerufen am 30. März 2012 (englisch).
  6. a b Statistics: 2010 Report of Jehovah’s Witnesses Worldwide. In: Jehovah’s Witnesses Official Web Site. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 16. Februar 2011 (englisch).
  7.  Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band12, Nr. 2, 1997, S. 133 und 147.
  8.  Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application.. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 133–157 (eine deutsche Zusammenfassung bei  Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 26 ff (Online, abgerufen am 18. April 2011).).
  9.  Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 7 (online, abgerufen am 18. April 2011).
  10. a b   In: Theologische Realenzyklopädie. Band 36, Walter de Gruyter, New York/Berlin 2004, S. 662.
  11. Vasilios Makriedes: Kurzinformation Religion: Zeugen Jehovas. In: Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e. V. Abgerufen am 3. August 2009.
  12.  Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas (Hrsg.): Was lehrt die Bibel wirklich. Selters 2005, S. 218–219.
  13.  Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft (Hrsg.): Was lehrt die Bibel wirklich?. Selters/Taunus 2005, S. 204.
  14.  Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Deutscher Zweig e. V. (Hrsg.): Einsichten über die Heilige Schrift. Band 2, 1992, S. 184.
  15. Stichwort Zeugen Jehovas Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007
  16.  Charles Taze Russell: The Battle of Armageddon. In: Studies in the Scriptures. Band 3, 1897, S. XII.
  17.  Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie. Band 3, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1992, ISBN 978-3525501443, S. 805.
  18.  Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Deutscher Zweig e. V. (Hrsg.): Ewiges Leben in der Freiheit der Söhne Gottes. Wiesbaden 1967, S. 30.
  19.  Eva Knipfer, Renate Bratke: Klinikleitfaden Intensivpflege. 4. Auflage. Elsevier, 2008, ISBN 978-3437269103, Kapitel 2.6.1: Besonderheiten einer Auswahl von Religionsgemeinschaften, S. 84.
  20.  Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie. Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 1992, ISBN 978-3525501443, S. 805.
     Gabriele Yonan edited by Hans Hesse: History, Past, and Present. Jehovah’s Witnesses in Germany.. In: Edition Temmen (Hrsg.): Persecution and resistance of Jehovah’s Witnesses during the Nazi regime, 1933–1945. Bremen 2001, ISBN 978-3861087502, S. 337.
     Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses. Portrait of a contemporary religious movement.. Routledge, New York 2002, ISBN 978-0415266109, S. 40 f..
     Theodor Ahrens: Vom Charme der Gabe. Theologie interkulturell. Otto Lembeck, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3874765480, S. 255.
  21.  M. James Penton, University of Toronto Press (Hrsg.): Apocalypse Delayed. The Story of Jehovah’s Witnesses. 1997, ISBN 978-0802079732, S. 172.
  22. Was lehrt die Bibel wirklich? Kapitel 15: Wie Gott angebetet werden möchte. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 6. Mai 2012 (deutsch).
  23.  Wachtturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hrsg.): Einsichten über die Heilige Schrift. Band 1, A–J, Selters 1990.
  24.  Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Jahrbuch 2006. Selters/Taunus, S. 10-1.
  25.  Gerhard Besier und Erwin Scheuch: Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2, Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3720152785, S. 268.
  26.  S. Murken und S. Namini, C. Zwingmann & H. Moosbrugger: Religiosität: Messverfahren und Studien zur Gesundheit und Lebensbewältigung. Neue Beiträge zur Religionspsychologie. Waxmann, Münster 2004, ISBN 978-3830914280, S. 307.
  27.  Rodney Stark und Laurence Iannaccone: Why the Jehova's Wittnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 139 (Online).
  28. Vergl.  Statut StRG 1. In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. S. 7, Par. 14, Abs. 2.
  29.  Statut (StRG). In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. Nr. 2, 27. Mai 2009, S. 1 ff. § 14 Absatz 1–3 (In der Neufassung, Online).
  30.  Rodney Stark und Laurence Iannaccone: Why the Jehova's Wittnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 136 f. und 148 (Online).
  31.  Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): In: Studienausgabe des Wachtturms. 15. Juli 2011, S. 15ff (Hier findet sich eine Stellungnahme).
  32.  Rodney Stark und Laurence Iannaccone: Why the Jehova's Wittnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 136 (Online).
  33. a b  Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V (Hrsg.): Wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen wird. In: Der Wachtturm. 15. Dezember 1981, S. 27 Abs. 9 bis S. 30 Abs.26.
  34.  Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V (Hrsg.): Sich nicht aus der Bahn werfen lassen, wenn sich ein Kind von Jehova abwendet. In: Der Wachtturm. 15. Januar 2007, S. 20.
  35.  Gerhard Besier und Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: Eine „vormoderne“ religiöse Gemeinschaft in der „modernen“ Gesellschaft? Gutachtliche Stellungnahme. In: Gerhard Besier und Erwin Scheuch (Hrsg.): Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2, Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3720152785, S. 112.
  36.  Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Bildung, die einem bestimmten Zweck dient. In: Der Wachtturm. 1. November 1992, S. 20 Abs.18.
  37.  Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Fragen junger Leute. 1989, S. 179.
  38.  Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Fragen junger Leute – Praktische Antworten. 1989, S. 178.
  39. Warum wird die Ehe als heilig angesehen? In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 8. Mai 2004, abgerufen am 2. August 2009.
  40. Mann und Frau: Eine würdige Rolle für beide. In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 15. Januar 2007, abgerufen am 2. August 2009.
  41. Vgl. Wachtturm 15. März 2006, S. 26 mit 15. September 2006, S. 31, 1. Januar 2007, S. 8 u. 15. Oktober 2007, S. 31.
  42. Jehovas Zeugen werden zur staatlich anerkannten Religionsgesellschaft. In: bmukk.gv.at. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 8. Mai 2009, abgerufen am 29. Juni 2009.
  43.  George D. Chryssides: Exploring New Religions: The Jehovah’s Witnesses. Continuum International Publishing Group, 2001, ISBN 978-0-8264-5959-6, S. 94 (englisch).
  44.  Charles T. Russell: The Mediator of the New Covernant. In: Zion's Watch Tower. 1. Januar 1907, S. 9 f..
  45.  Detlef Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1999, ISBN 978-3-486-56404-4, S. 36.; vgl.  Jonathan Wright: Shapers of the great debate on the freedom of religion. Greenwood Publishing Group, 2005, ISBN 978-0-313-31889-4, S. 184 (englisch).
  46. Peter Noss: Zeugen Jehovas. In: Vielfalt und Wandel – Religionen im Ruhrgebiet, S. 400.
  47. OGSt 1, 33–44 = NJ 1950, 452–456 (Urteil des Obersten Gerichts der DDR vom 4. Oktober 1950, Aktenzeichen 1 Zst. (I) 3/50)
  48. Der ehemalige DDR-Richter Rudi Beckert in Die erste und letzte Instanz, Keip Verlag, Goldbach, 1995, ISBN 3-8051-0243-7, S. 223ff.
  49. Johannes S. Wrobel, Jehovah’s Witnesses in Germany. Prisoners during the Communist Era. In: Religion, State & Society 34, Nr. 2 (2006), S. 170 f. (online, Zugriff am 6. Oktober 2011)
  50. Vgl. hierzu  Gerhard Besier: Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und der SED-Diktatur. In: Clemens Vollnhals (Hrsg.): Zeitgeschichtliche Forschungen. Band 21, Duncker&Humblot, Berlin 2003, S. 69–326.
     Hans Hermann Dirksen: „Keine Gnade den Feinden unserer Republik“. Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR 1945–1990. In: Zeitgeschichtliche Forschungen. Band 10, Duncker&Humblot, Berlin 2001.
     Waldemar Hirch: Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas während der SED-Diktatur. Unter besonderer Berücksichtigung ihrer Observierung und Unterdrückung durch das Ministerium für Staatssicherheit. In: Europäische Hochschulschriften. Band 980, Peter Lang, Frankfurt/Main 2003. sowie  Gabriele Yonan (Hrsg.): Im Visier der Stasi. Jehovas Zeugen in der DDR. Edition Corona. Niedersteinbach 2000.
     Gerald Hacke: Zeugen Jehovas in der DDR. Verfolgung und Verhalten einer religiösen Minderheit. In: Hannah-Arendt-Institut: Berichte und Studien. Nr. 24, Dresden 2000.
  51. Staatliche Anerkennung in der DDR. Abgerufen am 6. Juli 2008 (PDF, deutsch).
  52. Verfahrensgang: VG Berlin (25. Oktober 1993, 27 A 214.93), OVG Berlin (14. Dezember 1995, 5 B 20.94), BVerwG (26. Juni 1997, 7 C 11.96, BVerwGE 105, 117), BVerfG (19. Dezember 2000, 2 BvR 1500/97, BVerfGE 102, 370), BVerwG (16. Mai 2001, 7 C 1.01), OVG Berlin (24. März 2005, 5 B 12.01), BVerwG (1. Februar 2006, 7 B 80.05)
  53. OVG Berlin, Urteil vom 24. März 2005 (5 B 12.01). 24. März 2005, abgerufen am 22. Dezember 2010 (deutsch).
  54. BVerwG 7 B 80.05 Urteil des BVerwG vom 1. Februar 2006
  55. Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland e. V.“ Senatskanzlei Berlin, 13. Juni 2006, abgerufen am 20. Juni 2008 (deutsch).
  56. a b Zeugen Jehovas wollen Radio- und TV-Programm. Paragraf 17 solls richten, taz.de, 13. Juli 2010 (zugleich Datum des Abrufs).
  57. Thomas Traub: Baden-Württemberg verweigert Körperschaftsstatus. Die Zeugen Jehovas zwischen Bibeltreue und Rechtstreue. In: Legal Tribune Online, 24. Januar 2011, abgerufen am 24. Januar 2011.
  58. Zeugen Jehovas verklagen das Land. In: SWR.de, 14. März 2011, abgerufen am 16. Mai 2011.
  59. Marcus Schuster: Debatte in der Bürgerschaft über Jehovas Zeugen - Keine Anerkennung als Körperschaft. In: Weser Kurier, 12. Mai 2011, abgerufen am 16. Mai 2011.
  60. Klaus Wolschner: Zeugen Jehovas haben Recht. In: taz, 17. September 2010, abgerufen am 16. Mai 2011.
  61. Zeugen Jehovas gehen nicht auf Sendung. In: Christliches Medienmagazin pro. 22. Oktober 2010, abgerufen am 25. Januar 2011.
  62. Lage der Religionsgemeinschaften in ausgewählten nichtislamischen Ländern. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 413 - Analyse nichtislamischer Herkunftsländer, 31. Aug. 2011, S. 18-19; 23-24, abgerufen am 20. Dez. 2011 (PDF).
  63. Alexandra Geiser: Eritrea: Situation der Zeugen Jehovas. Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, 17. Jan. 2011, S. 1-5, abgerufen am 20. Dez. 2011 (PDF).
  64.  Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania (Hrsg.): Der Wachtturm. 1. Juli 1994, S. 12.
  65.  Gerhard Krause, Gerhard Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Band 31, de Gruyter, 2000, ISBN 978-3-11-016657-6, S. 99.
  66. Horst Robert Balz, Gerhard Krause: Sekten. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 31, de Gruyter, Berlin/New York 2000, ISBN 3-11-016657-7, S. 96–101.
  67.  Hubert Seiwert: Angst vor Religionen. In: Gerhard Besier (Hrsg.): Religionsfreiheit und Konformismus: Über Minderheiten und die Macht der Mehrheit. Lit Verlag, Berlin-Hamburg-Münster 2004, ISBN 978-3-8258-7654-8, S. 77–92.
  68.  Manfred Brusten, Jürgen Hohmeier (Hrsg.): Stigmatisierung als sozialer Definitionsprozeß. In: Stigmatisierung: Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen. Luchterhand Literaturverlag, Darmstadt 1975, ISBN 978-3-472-58027-0, S. 5–24 (Volltext online in der Digitalen Volltextbibliothek Behindertenpädagogik, Integrative Pädagogik und Inklusive Pädagogik am Institut für Erziehungswissenschaften der Leopold Franzens Universität Innsbruck, abgerufen am 19. August 2009).
  69. Gerhard Besier und Renate-Maria Besier, Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: Eine „vormoderne“ religiöse Gemeinschaft in der „modernen“ Gesellschaft? Gutachtliche Stellungnahme', in: Gerhard Besier und Erwin Scheuch (Hrsg.), Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid, Edition Interfrom, Zürich 1999, Bd. 2, S. 114–123.
  70. Michael Krenzer: „Welch eine triste Epoche, in der es leichter ist ein Atom zu spalten als ein Vorurteil“. Religiöse Minderheiten in deutschen Lehrplänen und Schulbüchern. In: Religion – Staat – Gesellschaft. Zeitschrift für Glaubensformen und Weltanschauungen 6, Heft 2 (2005), S. 177–262.
  71.  Hans-Reinhard Zerkowski, G. Baumann (Hrsg.): HerzAkutMedizin: Ein Manual für die kardiologische, herzchirurgische, anästhesiologische und internistische Praxis. Springer-Verlag, 2006, ISBN 978-3-7985-1505-5, Kapitel 1.11.10: Transfusionsmedizinische Aspekte zur Bluttransfusion bei Zeugen Jehovas und zum Einsatz von Erythropoetin (A. Pruß, H. Kiesewetter), S. 181–183.
  72. Jehovas Zeugen Die chirurgisch/ethische Herausforderung. In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 1990, abgerufen am 21. August 2009.
  73.  Albrecht Bender: Zeugen Jehovas und die Bluttransfusionen: Eine zivilrechtliche Betrachtung. In: MedizinRecht. Nr. 6, Springer, Berlin/Heidelberg 1999, ISSN 0723-8886., vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 1994 – 17 W 8/94: Vorläufige Anordnung des Vormundschaftsgerichts nach § 1666 BGB möglich, wenn die Kindeseltern die Zustimmung zu einer Bluttransfusion aus religiösen Gründen verweigern
  74. Endbericht der Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“. In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge. 9. Juni 1998, abgerufen am 19. August 2009 (PDF, S. 93).

Quelle: Wikipedia. Aktualisiert: 05/24/12, 9:05 pm

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